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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Thommen

Zahlen und Fakten zum Strafbefehlsverfahren

 

Am Lehrstuhl von Marc Thommen werden zur Zeit zwei Forschungsprojektes des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) durchgeführt. Im ersten Projekt wurden Zahlen und Fakten zum Strafbefehlsverfahren in den Kantonen Zürich, Bern, St. Gallen und Neuenburg erhoben. Dieses Projekt ist beinahe abgeschlossen und Ergebnisse dazu werden bald publiziert. Im Herbst 2020 bewilligte der SNF ein Nachfolgeprojekt, welches das Strafbefehlsverfahren im Kanton Basel-Stadt untersucht..

 

 

Zahlen und Fakten zum Strafbefehlsverfahren (abgeschlossen)

2017 hat der Schweizerische Nationalfonds Prof. Marc Thommen (UZH) und Prof. André Kuhn (Universität Neuenburg) Gelder für die Durchführung eines empirischen Forschungsprojektes zugesprochen. Bei diesem Projekt werden erstmals inhaltsanalytisch Strafbefehle in der Schweiz untersucht.

 

Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes schriftliches Verfahren, mit dem man der Masse der weniger schwerwiegenden Straffälle mit vermindertem Verfahrensaufwand prozessual begegnen will. Es findet keine Anklage vor Gericht und keine öffentliche Hauptverhandlung statt, meist entfällt auch das Beweisverfahren. Erlassbehörde ist die Staatsanwaltschaft, wobei die beschuldigte Person durch das Erheben einer Einsprache eine gerichtliche Beurteilung veranlassen kann.

 

Das Strafbefehlsverfahren ist in der Schweiz von zentraler Bedeutung: Über 90 % aller nicht eingestellten Strafsachen werden heute mittels Strafbefehl erledigt. Mit Blick auf die Obergrenze der möglichen Sanktion von sechs Monaten Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafen von bis zu 180 Tagessätzen lässt sich feststellen, dass Strafbefehle keineswegs auf blosse Bagatellfälle beschränkt sind, sondern weit in den Bereich der mittelschweren Kriminalität eindringen.


Diese Art der Verfahrenserledigung ist zwar rasch und billig, jedoch – insbesondere wegen der fehlenden Beurteilung durch ein unabhängiges Gericht im Sinn der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) – aus rechtsstaatlicher Sicht keineswegs unbedenklich und war in den letzten Jahren Gegenstand einer regen wissenschaftlichen Debatte. Ein grosses Problem dabei ist, dass die Faktenkenntnisse über das Strafbefehlsverfahren in der Schweiz sehr rudimentär sind.


Mit dem Projekt „Zahlen und Fakten zum Strafbefehlsverfahren“ wollen wir die empirische Datenlage zur Thematik verbessern. Zu diesem Zweck wurde in den Kantonen Bern, Neuenburg, St. Gallen und Zürich durch Inhaltsanalyse von Strafbefehlsdossiers umfassendes quantitatives Datenmaterial gesammelt. Die Untersuchung wird auf Strafbefehle über Verbrechen und Vergehen eingeschränkt, da sich die Frage der Vereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Grundsätzen dort besonders akzentuiert stellt.

 

Das Projekt verbindet explorative Analysen, die aufgrund der praktisch nicht existenten empirischen Datenlage geboten sind, mit hypothesengeleiteten Untersuchungen. So wird beispielsweise der Frage nachgegangen, ob der Erlass von Strafbefehlen ohne Einvernahme der beschuldigten Person durch die Staatsanwaltschaft einen signifikanten Einfluss auf die Einsprachewahrscheinlichkeit hat.

 

 

Zahlen und Fakten zum Strafbefehlsverfahren im Kanton Basel-Stadt von 2018 bis 2020

2020 hat der Schweizerische Nationalfonds Prof. Marc Thommen Gelder für die Durchführung eines weiteren Forschungsprojektes über Strafbefehlsverfahren in der Schweiz zugesprochen.

 

Im Nachfolgeprojekt über Strafverfahren in der Schweiz sollen primär methodische Limitationen behoben sowie die Datenmenge ausgeweitet werden. Dazu werden Daten über Strafverfahren im Kanton Basel-Stadt erhoben und untersucht.

 

Weiterführende Informationen

Prof. Dr. iur. Marc Thommen

Prof. Dr. Marc Thommen, UZH

Prof. Dr. André Kuhn

Prof. Dr. André Kuhn, Universität Neuchâtel

Mehr zu Prof. Dr. André Kuhn, Universität Neuchâtel