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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Vogt

Nicolas Buob

Die privatrechtliche und die kartellrechtliche Kontrahierungspflicht

Eine Untersuchung zum gegenseitigen Verhältnis

Lehre und Rechtsprechung sind sich einig, dass die Vertragsfreiheit ein selbstverständliches Grundprinzip der Gesellschaft darstellt und ein tragender Pfeiler der privatrechtlichen Grundfreiheiten ist. Zudem ist die Vertragsfreiheit in der BV fest verankert, womit Markteffizienz und Wettbewerbsfähigkeit gewährleistet werden sollen. Trotzdem greift der Gesetzgeber in verschiedenen Bereichen ein und schränkt die Vertragsfreiheit durch die Stipulierung von Kontrahierungspflichten ein, welche in verschiedenen Formen existieren und ihre Rechtsgrundlagen in unterschiedlichen Erlassen finden. Damit soll der Markt korrigiert und sollen die sozial Schwächeren geschützt werden.

In der Dissertation werden diese Eingriffe des Gesetzgebers zum Schutz der schwächeren Partei untersucht. Der Fokus liegt dabei auf der historisch gesehen ersten Kontrahierungspflicht, die ihre Grundlage im Privatrecht findet, sowie auf der daraus entwickelten kartellrechtlichen Kontrahierungspflicht. Im Weiteren wird das Verhältnis zwischen der privatrechtlichen und der kartellrechtlichen Kontrahierungspflicht analysiert. Dazu werden die beiden Kontrahierungspflichten eingehend untersucht, deren Voraussetzungen aufgezeigt und vergleichend einander gegenübergestellt.

Als Schwerpunkt der Dissertation soll die zentrale Frage beantwortet werden, wie weit die privatrechtliche Kontrahierungspflicht neben der kartellrechtlichen Kontrahierungspflicht redundant ist bzw. immer redundanter wird und ob damit die Einführung des Kartellgesetzes die vom Bundesgericht entwickelte privatrechtliche Kontrahierungspflicht abgelöst hat bzw. immer weiter ablösen wird.

 

Nicolas Buob, Die privatrechtliche und kartellrechtliche Kontrahierungspflicht: eine Untersuchung zum gegenseitigen Verhältnis (Diss. Zürich 2019)