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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Vogt

Simon Meyer

Vendor Due Diligence beim Unternehmenskauf

Der Begriff der Vendor Due Diligence bezeichnet eine vom Verkäufer in Auftrag gegebene Due Diligence-Prüfung über das von ihm zu verkaufende Unternehmen, welche von Experten wie Wirtschaftsprüfern, Anwälten oder Steuerberatern (den "Autoren") durchgeführt wird. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird in einem schriftlichen Bericht festgehalten. Dieser Vendor Due Diligence Bericht wird den Kaufinteressenten der Zielgesellschaft regelmässig zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. In einem solchen Fall beruht der Kaufentscheid des Erwerbers auch auf den Informationen aus der Vendor Due Diligence. Ziel dieses Forschungsvorhabens soll eine Übersicht über die Rechtsbeziehungen sein, welche aus dem Dreiecksverhältnis zwischen dem erfolgreichen Kaufinteressenten, dem Verkäufer und den zur Durchführung der Vendor Due Diligence beauftragten Autoren resultieren.

Die Arbeit beleuchtet dabei (i) das Vertragsverhältnis zwischen den Autoren und dem Verkäufer und geht auf anwaltsspezifische Besonderheiten ein, welche sich aus Standesrecht und Gesetz ergeben. Zentrale Bedeutung widmet die Arbeit (ii) dem Haftungsrisiko der Autoren gegenüber dem Käufer, denn ein Fehler in der Vendor Due Diligence schädigt regelmässig den Käufer (und nicht den Verkäufer). Als mögliche Anspruchsgrundlagen des Käufers bieten sich insbesondere die Vertrauenshaftung, ein Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter, eine deliktsrechtliche Haftung für falsche Auskunft oder ein echter Vertrag zu Gunsten Dritter an. Ein Augenmerk ist dabei den in der Praxis üblichen, oftmals weitgehenden vertraglichen Haftungsausschlüssen zu widmen und es gilt, deren Zulässigkeit bzw. Durchsetzbarkeit zu behandeln. Haftungsbeschränkungen können sich nicht nur aus Reliance Lettern und Release Lettern ergeben. Auch der Vendor Due Diligence Bericht selber enthält oft Haftungsbeschränkungen und Freizeichnungsklauseln. Die Untersuchung (iii) des Verhältnisses zwischen Verkäufer und Käufer wird auf Fälle eingegrenzt, in denen der Käufer durch einen fehlerhaften Vendor Due Diligence Bericht geschädigt wird. Es ist auf die dispositiven gesetzlichen Mängelrechte des Käufers sowie auf die vertraglichen Ausgestaltungen von Mängelrechten bei M&A-Transaktionen einzugehen. Auch Ansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung und wegen Willensmängel sind abzuhandeln.

 

Simon Meyer, Vendor Due Diligence beim Unternehmensverkauf: Begriff, Rechtsbeziehungen, Haftung (Diss. Zürich 2012, Zürich 2013 = Schweizer Schriften zum Handels- und Wirtschaftsrecht, Band 313)