Navigation auf uzh.ch

Suche

Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Vogt

Martin Rauber

Verteidigungsrechte von Unternehmen im kartellrechtlichen Verwaltungsverfahren, insbesondere unter Berücksichtigung des "legal privilege"

Durch die Einführung der direkten Sanktionen kommt den verfahrensrechtlichen Fragen im kartellrechtlichen Untersuchungsverfahren erhöhte Bedeutung zu. Dies umso mehr, als mit der Revision 2003 die klaren rechtlichen Grundlagen für eine Hausdurchsuchung sowie eine Beschlagnahmung geschaffen wurden (Art. 42 Abs. 2 KG). Ziel der Arbeit ist es aufzuzeigen, welche Verteidigungsrechte einem Unternehmen in einem Untersuchungsverfahren nach Art. 27 KG (insbesondere wenn das Untersuchungsverfahren zu direkten Sanktionen nach Art. 49a KG führen kann) oder in einem Sanktionsverfahren nach Art. 50 ff. KG zukommen. Das Beschwerdeverfahren wird in der Untersuchung nicht berücksichtigt. Es geht "lediglich" um das Untersuchungsverfahren sowie teilweise um das Verfahren der Vorabklärung.

Bei den Unternehmen als primäre Adressaten des Kartellgesetzes kann aufgrund der wichtiger werdenden verfahrensrechtlichen Fragen ein vermehrter Beratungsbedarf entstehen. Deshalb soll die Frage, inwieweit das Anwaltsgeheimnis diese Beratungstätigkeit im Bereich des Kartellgesetzes schützt, vertiefter behandelt werden. Es geht dabei im Wesentlichen um die Frage, inwieweit die Korrespondenz zwischen einem Rechtsanwalt und dem von ihm beratenen Unternehmen von der Beschlagnahmung ausgenommen ist. Eine zentrale Rolle dabei spielt das Urteil des Bundesgerichts vom 28. Oktober 2008 (1B_101/2008). Dabei soll sicher die Tätigkeit von Rechtsanwälten untersucht werden, welche in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind (sog. externe Rechtsanwälte). Auf eine Untersuchung, ob sich Unternehmensjuristen ebenfalls auf das Berufsgeheimnis berufen dürfen bzw. müssen, wird grundsätzlich verzichtet.

In die Untersuchung mit einbezogen werden verwandte Rechtsgebiete, welche für Verfahrensfragen und im Besonderen für die Frage der Verteidigungsrechte im kartellrechtlichen Verwaltungsverfahren von Bedeutung sind. Dabei wird einerseits die im Jahre 2003 eingeführte Unternehmensstrafbarkeit, andererseits werden aber auch die Verfahrensrechte und -pflichten im Steuerhinterziehungsverfahren dargestellt. Aufgrund der Bedeutung des europäischen Wettbewerbsrechts für die Schweiz wird ebenfalls das europäische Kartellverfahren, geregelt in der Verordnung VO 1/2003, in den Gründzügen dargestellt, wobei auch hier der Schwerpunkt bei den Ermittlungsbefugnissen der Kommission liegt. Es ist dabei zu untersuchen, ob Parallelen zwischen dem schweizerischen und dem europäischen Wettbewerbsrecht es rechtfertigen, eine parallele Beurteilung verfahrensrechtlicher Fragen zu fordern.

 

Martin Rauber, Verteidigungsrechte von Unternehmen im kartellrechtlichen Verwaltungsverfahren, insbesondere unter Berücksichtigung des "legal privilege" (Diss. Zürich 2010, Zürich 2010 = Schweizer Schriften zum Handels- und Wirtschaftsrecht, Band 292)