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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Vogt

Zulassung zum Doktorat am Lehrstuhl Vogt

Zulassung zum Doktorat an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Für Informationen über die Zulassung zum Doktorat ist die Website des Dekanats zu beachten.

Ein Doktorat an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ist seit Beginn des Herbstsemesters 2009 ausschliesslich nach der neuen Doktoratsordnung möglich. Studierende, die mit dem Doktorat gemäss der Promotionsordnung vom 30. August 1994 begonnen haben, können bis längstens Ende Frühlingssemester 2015 nach der alten Ordnung promovieren.

Überblick über das Doktorat nach der neuen Doktoratsordnung (PDF, 230 KB)

Allgemeines Doktorat

Betreuung einer Dissertation durch Prof. Dr. Hans-Ueli Vogt

Wer bei Prof. Dr. Hans-Ueli Vogt eine Dissertation schreiben möchte, richtet seine Anfrage direkt per E-Mail unter Angabe von ein bis zwei Themenvorschlägen an Prof. Vogt. In der Regel müssen Interessenten das Master-Studium an einer Schweizer Universität mit einem Notendurchschnitt von 5.25 oder höher abgeschlossen haben. Dem Schreiben sind ein Lebenslauf sowie eine Kopie einer schriftlichen Arbeit (Seminar- bzw. Masterarbeit, Fallbearbeitung) beizufügen.

Die Themenvorschläge müssen als ausformulierte Projektskizzen (3-5 Seiten) eingereicht werden und insbesondere enthalten:

  1. Thema (Problem, Fragestellung, Hintergründe)
  2. Zielsetzung (Was soll mit der Arbeit erreicht/aufgezeigt werden?)
  3. Vorgehen (Weg zum Ziel; grundsätzlicher Aufbau)
  4. Beitrag zur Wissenschaft (Darstellung des gegenwärtigen Standes der Forschung sowie der aufgrund der Arbeit zu erwartenden neuen Erkenntnisse), einschliesslich die Beantwortung der Frage, ob das Thema bereits Gegenstand einer anderen, in Ausarbeitung befindlichen Dissertation ist

Anschliessend werden in einem persönlichen Gespräch die Themen-
vorschläge besprochen und allenfalls weiterentwickelt.

Aufgrund des konkretisierten Themenvorschlags entscheidet Prof. Vogt, ob er die Betreuung übernimmt. Bei einem positiven Entscheid wird eine Doktoratsvereinbarung gemäss § 22 der Promotionsverordnung (RS 6.1.1 bzw. LS 415.413) unterzeichnet und eine Doktorandenbestätigung ausgestellt.

Weiterführende Informationen

Übersicht über die Doktoratsstufe