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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Vogt

Michel Pola

Der Anspruch auf Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes gemäss Art. 98 Abs. 3 OR

Die Art. 97-98 OR regeln die Ersatzpflicht des Schuldners bei Nichterfüllung einer Obligation. Art. 98 OR regelt dabei die Ersatzvornahme bei nicht erfüllter Handlungspflicht sowie die Rechte des Gläubigers bei verletzter Unterlassungspflicht. Im Einzelnen enthält Art. 98 OR die folgenden Regelungen:

  • Art. 98 Abs. 1 OR: Anspruch des Gläubigers auf Ersatzvornahme bei Verletzung einer Handlungspflicht;
  • Art. 98 Abs. 2 OR: Anspruch des Gläubigers auf Schadenersatz bei Verletzung einer Unterlassungspflicht;
  • Art. 98 Abs. 3 OR: Anspruch des Gläubigers auf «Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes» bei Verletzung einer Unterlassungspflicht sowie der Anspruch auf Ersatzvornahme dieser Beseitigung.

Die Dissertation untersucht die systematische Stellung und Funktion von Art. 98 Abs. 3 OR im Recht der Leistungsstörungen. Zudem werden Parallelen und Unterschiede zu vergleichbaren privatrechtlichen Beseitigungsansprüchen (z.B. im Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Persönlichkeits-, Sachen-, Besitzes- und Lauterkeitsrecht) aufgezeigt.

Ausgehend von diesen Grundlagen werden die Tatbestandselemente (Anspruchsvoraussetzungen) und Rechtsfolgen (konkrete Anspruchsinhalte) von Art. 98 Abs. 3 OR im Einzelnen untersucht. Dabei sollen insbesondere dogmatische Fragen geklärt werden, die bisher nicht bzw. nur teilweise beantwortet sind (z.B. die von Lehre und Praxis bisher nicht systematisch untersuchte Frage der Auswirkung des Beseitigungsanspruchs auf Verträge des Schuldners mit Dritten). Ein wichtiges Ziel der Dissertation ist es schliesslich, aus allen vorgenannten Überlegungen Konsequenzen für die rechtliche Praxis abzuleiten.