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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Dagron

Dissertationen

Im Rahmen des Forschungsprojekts werden zurzeit drei Dissertationen in folgenden Bereichen verfasst:

Implementierung des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (Ivy Rosales-Geyer)

Derzeitig scheint in Ostasien die Umsetzung der internationalen Rahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation über die Tabakkontrolle nur langsam voranzuschreiten. Vor allem scheinen die Regierungen, die die Konvention ratifiziert haben, nur langsam zu reagieren. Hindernisse, wie das Fehlen von spezifischen Konformitätsmechanismen und mangelnder Fortschritt bei der Zusammenstellung einer Expertengruppe zum Thema Haftbarkeit behindern eine effektiven Beobachtung und Kontrolle der Umsetzung in Ostasien, eine Region, deren Länder wenig Fortschritt bei der Inkraftsetzung der Konvention aufweisen können. Das Ziel dieser Arbeit ist eine Diskussion über die Flexibilität und Reaktionsfähigkeit der Konvention in einer Region mit sehr unterschiedlichen Rechtssystemen, und mit unterschiedlichen kolonialen Hintergründen, die zu verschiedenen Einstellungen bei Normen, Vorgehensweisen und Institutionen geführt haben. In diesem Zusammenhang werden existierende Umsetzungsmechanismen (in Gestalt von Gesetzgebung und Rechtversprechung) verglichen und gegenüber gestellt. Dabei wird herausgestellt, ob es Diskrepanzen gibt, die eventuell die Unterschiede zwischen den Ländern beim Fortschritt in der Umsetzung erklären. Abschließend beabsichtigt der Urheber der Arbeit die Bedeutung der Menschenrechte (von der Perspektive des Rechts auf Gesundheit) und deren Beziehung zur Tabakregulierung zu zeigen. Außerdem versucht die Arbeit Lösungen zur Verringerung oder Überbrückung der besagten Diskrepanzen zu finden und Empfehlungen auszusprechen: (1) um Paragraphen und Verfügungen in der Konvention präziser zu formulieren und (2) um mithilfe der besagten Empfehlung neue Richtlinien oder Protokolle zur Umsetzung zu erstellen

Soft Law im internationalen Gesundheitsrecht (Julia Richter)

Das Dissertationsprojekt behandelt die Rolle von Soft Law im internationalen Gesundheitsrecht. Ähnlich wie die Entwicklung im internationalen Umweltrecht, geniessen rechtlich nicht-bindende Instrumente im Bereich der internationalen Gesundheit grosse Popularität. Vor diesem Hintergrund ist es erstaunlich, dass die Gründe für die Verabschiedung von Soft Law-Instrumenten und die daraus entstehenden potentiellen Vorteile im Bereich der internationalen Gesundheit noch nicht umfassend untersucht worden sind. Die Entwicklung und die Vorteile von Soft Law im internationalen Gesundheitsrecht werden am Beispiel des Verhaltenskodexes der WHO für die Internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften (2010) analysiert. Der Verhaltenskodex wurde entwickelt, um die negativen Folgen der Migration von Gesundheitspersonal für Entwicklungsländer zu reduzieren und um Richtlinien für die ethische Rekrutierung von Gesundheitspersonal zu setzen. In einem ersten Schritt werden die Entwicklung und die Verhandlungen des Verhaltenskodexes in Hinblick auf die Frage untersucht, warum sich die Mitgliedsstaaten auf die Verwendung eines rechtlich nicht bindenden Instrumentes geeinigt haben. In einem zweiten Schritt sollen anhand des Verhaltenskodexes die potentiellen Vorteile der Verwendung von Soft Law Instrumenten im internationalen Gesundheitsrecht aufgezeigt werden.

Menschenrechtsbasierter Ansatz für die Implementierung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (Silvia Park)

Mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR 2005) hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) kraft ihrer Verfassung eins von insgesamt drei völkerrechtlich verbindlichen Rechtsinstrumenten im internationalen Gesundheitsrecht geschaffen. Die Vorschriften basieren auf mehr als 150 Jahren interstaatlicher Zusammenarbeit mit dem Ziel, die grenzüberschreitende Ausbreitung von ansteckenden Krankheiten in den Griff zu bekommen. Ihre letzte Fassung von 1969 wurde zwischen 1995 und 2005 umfassend überarbeitet. Auf Grundlage ihrer geänderten Fassung, die 2007 in Kraft trat, erklärte die WHO die Ebolaepidemie in Westafrika zu einer „gesundheitlichen Notlage internationaler Tragweite“. Die Revision führte auch dazu, dass menschenrechtliche Bestimmungen Eingang in die Vorschriften fanden – ein Novum in intergouvernementaler Zusammenarbeit im Bereich Epidemienbekämpfung. Was genau diese menschenrechtlichen Bestimmungen für die Implementierung der IHR (2005) bedeuten, ist jedoch unklar. Unter besonderer Berücksichtigung des Rechts auf Gesundheit untersucht diese Dissertation die Vor- und Nachteile eines menschenrechtsbasierten Ansatzes für die Umsetzung von Pflichten und Rechten unter den IHR (2005) in nationales Recht und Praxis.