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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Meyer

FS21 Prüfung Strafrecht BT II

Hinweis zur Vergabe der Strukturpunkte

Die Strukturpunkte werden für den arbeitstechnisch sauberen formellen Prüfungsaufbau und die materielle Qualität der Argumentation vergeben.

Bewertet werden die Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Stringenz des juristischen Prüfungsaufbaus inkl. des Festhaltens von Ergebnissen. Dies umfasst u.a. die korrekte Verwendung von Obersätzen, die systematische Untergliederung nach bzw. von Tatbestandsmerkmalen mit sukzessiver Definition und Subsumtion, die sachgerechte Setzung von Schwerpunkten. Hinzukommen als Bewertungsfaktoren die Qualität der Subsumtion, Stringenz des Argumentationsgangs und Argumentationstiefe und -differenziertheit. Auch die fachsprachlichen Fertigkeiten spielen dabei eine gewichtige Rolle.

Die Punktevergabe richtet sich danach, ob die Bearbeiterinnen und Bearbeiter diesen Kriterien besonders gut (4), gut (3), mehrheitlich (2), vereinzelt (1) oder kaum (0) gerecht geworden sind. Die genaue Bewertung einer Arbeit im Einzelfall liegt im pflichtgemässen Ermessen des Korrektors.