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Hinweis: Im FS20 befindet sich Prof. Meyer im Forschungsfreisemester.
Die Lehrveranstaltungen werden stellvertretend von Dr. N. Zurkinden und
Dr. L. Staffler durchgeführt.
Dozent | Dr. iur. Lukas Staffler |
Beschreibung |
Darstellung der rechtlichen Grundzüge der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen, insbesondere der Rechtsquellen, der inhaltlichen Prinzipien, der schweizerischen Verfahrensregeln sowie Überblick über das Rechtshilferecht der EU. |
Modul |
Internationale Rechtshilfe in Strafsachen |
Mündliche Prüfung |
1. September 2020, Freiensteinsteinstrasse 5 |
Unterrichtsmaterialien |
Folien und Unterlagen werden auf der Veranstaltungswebseite vor der jeweiligen Vorlesungsstunde publiziert. |
UPDATE: Umstellung auf digitale Lehre.
Dozentin | OA Dr. iur. Nadine Zurkinden |
Beschreibung |
Die Veranstaltung führt in die Grundlagen des Wirtschaftsstrafrechts ein. Im ersten Teil werden Begriff, Phänomenologie und aktuelle Entwicklungen im nationalen und internationalen Wirtschaftsstrafrecht vorgestellt. Der zweite Teil behandelt die besonderen Haftungsformen der Geschäftsherrenhaftung und Verbandshaftung (auch rechtsvergleichend). Der Fokus des dritten Teils liegt auf ausgewählten Deliktsfeldern. |
Modul | Wirtschaftsstrafrecht |
Termine / Räume | Di 08:00-09:45 / RAI-G-041 |
Unterrichtsmaterialien | Folien und Unterlagen werden auf der Veranstaltungswebseite vor der jeweiligen Stunde publiziert. |
Lehrveranstaltungsleiter | Dr. iur. Lukas Staffler |
Terrmine, Räume |
von 7.4. bis 26.5. Mo 18:15-20:00, RAI-F-041 und Di 10:15-12:00, KOL-F-117 Details im VVZ beachten |
Beschreibung |
Den Studierenden wird die Technik der Fallbearbeitung erklärt. Das in den Vorlesungen Strafrecht AT und Strafrecht BT I vermittelte Wissen wird anhand von Übungsfällen angewendet und vertieft. |
Modul |
Strafrecht I Strafrecht I für Lehrpersonen |
Fallsammlung / Veranstaltungsplan | Unterlagen zu den Übungen sind im OLAT > Übungen im Strafrecht I - FS20 abgelegt. |
Besprechung | Di 19.5., 14:00-15:45, Besprechung der Fallbearbeitungen im Strafrecht I für alle Gruppen |
Im Frühjahrssemester 2020 bietet Prof. Meyer ein eintägiges Kolloquium für Doktorierende im Strafrecht an. Es findet am 24. April 2020 an der Universität Zürich statt.
Das Kolloquium soll Doktorierende bei ihrem Doktorat unterstützen und ihnen eine Gelegenheit geben, in einem kleinen Kreis zentrale Problemstellungen, Thesen, Struktur- und Methodenfragen vorzustellen und zu diskutieren.
Eingeleitet wird das Kolloquium mit einer Einführung zum erfolgreichen Promovieren. Im Anschluss folgen Kurzreferate der Teilnehmer. Den Abschluss bildet eine allgemeine Besprechungsrunde zu allfälligen Fragen rund um die Promotion. Über Mittag ist ein gemeinsames Essen geplant, zu dem alle Teilnehmer herzlich eingeladen sind.
Das Doktorandenkolloquium steht sämtlichen Doktorierenden offen, die im Bereich des Strafrecht- und Strafverfahrensrechts promovieren oder deren Themen zumindest strafrechtliche Bezüge aufweisen. Es ist nicht erforderlich, dass die Arbeit schon fortgeschritten ist.
Die Teilnahme ist für Doktorierende, die mit dem Doktorat unter Geltung der Promotionsordnung von 1994 begonnen haben, freiwillig. Die zumindest einmalige Teilnahme wird aber empfohlen, da sie das Gelingen der Arbeit nachhaltig befördern kann.
Für Doktorierende, die sich im Herbstsemester 2009 oder später immatrikuliert haben und für die daher die Promotionsverordnung vom 25. Mai 2009 (LS 415.413) Anwendung findet, ist die Erbringung von insgesamt zwei Kolloquiumsleistungen zu je 6 ECTS-Punkten obligatorisch.
Die Teilnahme an dem angebotenen Doktorandenkolloquium erfüllt die Anforderungen der Promotionsverordnung an eine Kolloquiumsleistung im Umfang von 6 ECTS-Punkten. Eine erfolgreiche Teilnahme setzt neben einem 15 – 20 minütigen Referat eine aktive Beteiligung voraus. Zusätzlich zum Referat sind die Teilnehmenden aufgefordert, Themen und Probleme für die abschliessende Besprechungsrunde zu formulieren.
Das Referat kann sich mit allen oben genannten Aspekten befassen. Naturgemäss ist die Themenwahl stark davon abhängig, in welcher Bearbeitungsphase sich die Arbeit befindet. Es kann daher die Themenwahl als solche ebenso angesprochen werden wie spezifische materielle Probleme oder strukturelle und methodische Fragen. Die Themenwahl steht den Teilnehmern grundsätzlich frei. Unerlässlich sind die Vorstellung der zentralen Forschungsfrage der Arbeit und des methodischen Vorgehens zu deren Beantwortung.
Die Teilnehmer sollen effektiv von der Chance Gebrauch machen, in einen offenen und konstruktiven Austausch über die Probleme zu treten, die sie bei ihrer Arbeit beschäftigen und fordern.
Die Anmeldung zum Kolloquium ist verbindlich und erfolgt über das Formular. Die Anmeldefrist endet am 13. März 2020.
Die Teilnehmerzahl ist auf 10 Personen beschränkt. Sollten die Anmeldungen diese Zahl übersteigen, ist die Reihenfolge des Eingangs massgeblich. Bei der Anmeldung benötigen wir nur den (Arbeits-)Titel ihrer Dissertation. Bitte schicken Sie ausserdem bis zum 20. April 2020 eine kurze Beschreibung der zentralen Forschungsfrage ihrer Arbeit und (soweit bereits entwickelt) ihres Untersuchungsansatzes (1-2 A4-Seiten) als elektronische Datei an den Lehrstuhl.
Ich freue mich auf spannende Diskussionen.
Verantwortlicher Dozent für diese Vorlesungsreihe: Thomas Ottiker, MSc, Chef des Forensischen Instituts Zürich
Die Vorlesungsunterlagen sind auf OLAT angeboten.
Einstellung des Präsenzunterrichts infolge Covid-19-Pandemie:
19.3.: Skript und Folien auf OLAT.
26.3. bis Semesterende: Podcasts über OLAT.