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Hinweise bei rechtlichen Fragen

Bei rechtlichen Fragen zum Strafrecht oder Strafprozessrecht steht die Assistenz jederzeit gerne zur Verfügung.

Voraussetzungen

Beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Grundsätzlich sollten Fragen, wenn möglich, in den Lehrveranstaltungen gestellt werden.
  • Die vorgängige Abklärung in der Standardliteratur und Rechtsprechung ist unumgänglich. Die (widersprüchlichen) Fundstellen und Ihre Vorgehensweise bei der Suche sind zu nennen.
  • Akademisches Arbeiten erfordert die Auseinandersetzung und den Umgang mit verschiedenen Lehrmeinungen. Die Frage danach, welche Lehrmeinung die "richtige" sei, muss in der akademischen Auseinandersetzung unbeantwortet bleiben.
  • Es ist nicht Aufgabe der Assistenz, Probleme bei Fallbearbeitungen anderer Lehrstühle zu lösen.

Kontaktaufnahme

Ihre Fragen richten Sie bitte per Telefon (044 634 3659) oder per E-Mail lst.wohlers@rwi.uzh.ch an den Lehrstuhl. Bei weitergehenden Problemen empfiehlt sich einen persönlichen Besprechungstermin zu vereinbaren.

Für Fragen allgemeiner Natur (Lehrveranstaltungen, Seminare, Übungen usw.) benützen Sie bitte grundsätzlich die Lehrstuhl-E-Mail-Adresse: lst.wohlers@rwi.uzh.ch.