Hinweise bei rechtlichen Fragen
Bei rechtlichen Fragen zum Strafrecht oder Strafprozessrecht steht die Assistenz jederzeit gerne zur Verfügung.
Voraussetzungen
Beachten Sie bitte folgende Punkte:
- Grundsätzlich sollten Fragen, wenn möglich, in den Lehrveranstaltungen gestellt werden.
- Die vorgängige Abklärung in der Standardliteratur und Rechtsprechung ist unumgänglich. Die (widersprüchlichen) Fundstellen und Ihre Vorgehensweise bei der Suche sind zu nennen.
- Akademisches Arbeiten erfordert die Auseinandersetzung und den Umgang mit verschiedenen Lehrmeinungen. Die Frage danach, welche Lehrmeinung die "richtige" sei, muss in der akademischen Auseinandersetzung unbeantwortet bleiben.
- Es ist nicht Aufgabe der Assistenz, Probleme bei Fallbearbeitungen anderer Lehrstühle zu lösen.
Kontaktaufnahme
Ihre Fragen richten Sie bitte per Telefon (044 634 3659) oder per E-Mail lst.wohlers@rwi.uzh.ch an den Lehrstuhl. Bei weitergehenden Problemen empfiehlt sich einen persönlichen Besprechungstermin zu vereinbaren.
Für Fragen allgemeiner Natur (Lehrveranstaltungen, Seminare, Übungen usw.) benützen Sie bitte grundsätzlich die Lehrstuhl-E-Mail-Adresse: lst.wohlers@rwi.uzh.ch.