Sicherheits- und Polizeirecht
Kursbeschreibung
Die Suche nach der richtigen Balance zwischen Sicherheit und Freiheit stellt für den Rechtsstaat, die Behörden und die Gesellschaft eine permanente Herausforderung dar. Zu den wichtigsten Kernaufgaben des modernen Staatswesens gehört die Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Erst durch eine wirkungsvolle Abwehr von Gefahren und die Gewährleistung der inneren und äusseren Sicherheit wird eine offene, demokratische Staatsordnung überhaupt ermöglicht.
Der Kurs «Sicherheits- und Polizeirecht» nähert sich der Thematik primär aus einer verwaltungsrechtlichen Perspektive an. Bezüge gibt es aber auch zum Staatsrecht (Föderalismus, Kompetenzaufteilung, Grundrechte) und zum Verfahrensrecht (Rechtsschutz, Aufsichtsrecht). Hierzu wird in einem ersten, allgemeinen Block Grundlagearbeit geleistet, indem der Polizeibegriff sowie das Sicherheits- und Polizeirechtsverständnis besprochen werden. Diese Themen werden im zweiten Block anhand ausgewählter Polizeiaufgaben vertieft. In einem abschliessenden Block werden die Aufgaben und Rechtsgrundlagen ausgewählter Sicherheitsbehörden des Bundes besprochen. Der Praxisbezug wird durch externe Gastreferierende sichergestellt. Begleitend zur Vorlesung werden ein Reader und eine Gesetzessammlung abgegeben. In polizeirechtlicher Hinsicht stützt sich der Kurs primär auf das Ende 2025 erschienene Werk "Polizeirecht" von Regina Kiener, Benjamin Schindler und Arthur Brunner.
Organisatorisches
Der Kurs wird in der ersten Semesterhälfte jeweils montags und donnerstags durchgeführt. Erwartet und bewertet werden eine regelmässige Anwesenheit und aktive Teilnahme. Eine Aufzeichnung der Ausführungen (z.B. Podcast) findet nicht statt. Für Studierende, die in dieser Zeit Praktika absolvieren oder anderweitig verhindert sind, ist der Kurs daher nicht geeignet.
Wichtig: Anmeldeschluss für die Exkursion zur Kantonspolizei Zürich (vom 16. März 2026, ab 16:00 Uhr) ist der 19. Februar 2026. Für den Zutritt in die Lokalitäten muss vorgängig durch die Kantonspolizei Zürich eine Sicherheitsprüfung durchgeführt werden. Angemeldet für die Exkursion ist daher nur, wer dem Dozenten an der Veransaltung vom 19. Februar 2026 die Teilnahme bestätigt. Nachträgliche Anmeldlungen werden nicht berücksichtigt.