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Wahlmodul: Volontariat bei einer Justiz- oder Exekutivbehörde

Allgemeines

Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Wahlmoduls beim Bezirksgericht, bei der Staatsanwaltschaft oder der Kantonspolizei ein zweiwöchiges Volontariat zu absolvieren. Das erfolgreich absolvierte Modul kann mit 3 ECTS an den Studienabschluss (MLaw UZH, Studienprogramm Rechtswissenschaft Mono 90 (RVO21)) angerechnet werden.

Folgende Bewerbungsmodule stehen zur Verfügung:

  • Volontariat Exekutivbehörde Kantonspolizei
  • Volontariat Justizbehörde Staatsanwaltschaft
  • Volontariat Justizbehörde Gericht

Mit dem Volontariat erhalten Studierende einen Einblick in die Arbeit eines Bezirksgerichts, der Staatsanwaltschaft oder der Kantonspolizei Zürich. Zu den Aufgaben gehört das Aktenstudium, die Teilnahme an Prozessvorbereitungen, Urteilsberatungen sowie die Redaktion der Urteilsanträge.

Das Volontariat findet während der Vorlesungszeit statt.

Einführungsveranstaltung Volontariate des Frühjahrssemesters 2026 (obligatorisch)

Die für alle Studierende obligatorisch Einführungsveranstaltung findet wie folgt statt:

Datum: Freitag, 13. Februar 2026
Ort: RAI-G-041
Zeit: 09:00 bis 13:00 Uhr

Ohne Teilnahme an der Einführungsveranstaltung ist ein Absolvieren des Volontariats nicht möglich und hat einen Fehlversuch zur Folge.

Sie dürfen die Einführungsveranstaltung erst besuchen, wenn Sie sich für ein Volontariat angemeldet und einen Platz zugeteilt erhalten haben.

Voraussetzungen

Das Volontariat kann nur noch für den Masterabschluss (M Law UZH, Studienprogramm Rechtswissenschaft Mono 90) verwertet werden. Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Einschreibung auf Masterstufe oder Einschreibung auf Bachelorstufe und Erfüllung von § 39 RVO21 und
  • Absolvierung oder zumindest Buchung des Mastermoduls Zivilverfahrensrecht

Die Buchung von zwei Volontariaten auf Masterstufe ist ab FS26 möglich, sofern eine Buchung für eine Exekutivbehörde und die andere für eine Justizbehörde ist. Die Buchung der beiden Justizbehördenmodule ist hingegen nicht möglich.

 

Buchungsprozess und Ablauf des Volontariats

Volontariat Anmeldeprozess
  1. Die Bewerbung im Studierendenportal erfolgt ein Semester vor geplanter Teilnahme am Volontariat. Die Studierenden müssen im Feld "Freitext" ihren Bürgerort sowie bei Buchung der Module Volontariat Justizbehörde Staatsanwaltschaft und Volontariat Justizbehörde Gericht allfällige Wünsche bezüglich der geographischen Platzzuteilung angeben. Eine Anmeldung via E-Mail ist nicht möglich.
  2. Beim Volontariat Exekutivbehörde Kantonspolizei sowie beim Volontariat Justizbehörde Staatsanwaltschaft werden Plätze durch das System nach Zufallsprinzip vergeben. Die restlichen Bewerbenden werden der Warteliste zugewiesen. Für das Modul Volontariat Justizbehörde Gericht gibt es keine Platzbeschränkung.
  3. Sie erhalten während der Stornierungsfrist per E-Mail folgende Informationen:
    a) Volontariat Justizbehörde Staatsanwaltschaft und Gericht: Termin und Standortzuteilung
    b) Volontariat Exekutivbehörde Kantonspolizei: Termin
    Zusätzlich erhalten Sie Informationen zur obligatorischen Einführungsveranstaltung.
    Während der Stornierungsfrist kann das Modul ohne Fehlversuch im Studierendenportal storniert werden. Eine Stornierung per E-mail ist nicht möglich.
  4. Für Einsätze bei der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei ist ein Strafregisterauszug beim Studiendekanat per E-Mail einzureichen. Für ein Volontariat bei der Kantonspolizei sind zusätzlich drei Formulare auszufüllen und zurückzusenden. Diese Formulare erhalten Sie vom Studiendekanat nach Ablauf der Stornierungsfrist.

  5. Der Besuch der Einführungsveranstaltung ist obligatorisch. Nichterscheinen hat einen Fehlversuch sowie die Abmeldung vom Volontariat zur Folge.
  6. Zwei Wochen vor Ihrem Aufenthalt nehmen Sie telefonisch Kontakt mit der Behörde auf, um Fragen zum Volontariatsbeginn zu klären.
  7. Ihr Volontariat findet zwei Wochen bei der Ihnen zugeteilten Behörde statt.
  8. Sie verfassen nach Ende des Volontariats einen schriftlichen Bericht gemäss den Richtlinien auf der Webseite des Lehrstuhls Baumgartner (Justizbehörde) bzw. des Lehrstuhls Zurkinden (Exekutivbehörde). Für Details zur Einreichung des Berichts konsultieren Sie die Lehrstuhl Website.
  9. Ihre Note wird im Studierendenportal publiziert.

Bewerbungsfristen

Folgende Daten sind für das Frühjahrs- bzw. Herbstsemester 2026 definiert:

Frühjahrsemester 2026 Herbstsemester 2026
15.10.25 Beginn Bewerbungsfrist 18.03.26 Beginn Bewerbungsfrist
28.10.25 Ende Bewerbungsfrist

31.03.26 Ende Bewerbungsfrist

01.11.25 Beginn Stornierungs- und Nachrückfrist

04.04.26 Beginn Stornierungs- und Nachrückfrist

27.11.25 Ende Nachrückfrist 30.04.26 Ende Nachrückfrist
30.11.25 Ende Stornierungsfrist     

03.05.26 Ende Stornierungsfrist

 

Leistungsnachweis

Folgende Bestandteile bilden den Leistungsnachweis für das Modul Volontariat bei einer Justizbehörde/Exekutivbehörde:

  • Einführungsveranstaltung (diese findet jeweils Anfang Semester statt und ist obligatorisch)
  • Vollständiges Absolvieren des Volontariats
  • Verfassen und rechtzeitige Abgabe einer schriftlichen Arbeit 

Leistungsnachweis Justizbehörde

Kriterien und Vorgaben für den schriftlichen Bericht bei einer Justizbehörde Lehrstuhl Baumgartner:

Volontariate bei der Justizbehörde / Lehrstuhl Baumgartner

Leistungsnachweis Exekutivbehörde

Kriterien und Vorgaben für den schriftlichen Bericht bei der Exekutivbehörde Lehrstuhl Zurkinden:

Fehlversuch

Bleibt eine Kandidatin oder ein Kandidat einem Teil des Leistungsnachweises unentschuldigt fern oder wird ein Teil des Leistungsnachweises nicht oder nicht genügend erbracht, hat dies einen Fehlversuch zur Folge (§ 24 und § 25 Abs.1, 3 und 5 RVO21).

Volontariate Preture Cantone Ticino

Für Studierende mit einer Tessiner Matura oder mit guten Italienischkenntnissen besteht die Möglichkeit, ein Volontariat bei einem Tessiner Gericht (Bellinzona ausgeschlossen) zu absolvieren.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Rechtswissenschaftliche Fakultät
Studiendekanat
Rämistrasse 74/4
8001 Zürich

Kontakt Doktorat

Abschlussprozess des Doktorats
Anmeldung zur Promotion
Antrag auf Zweitbegutachtung und Gutachten

doktorat@ius.uzh.ch