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Sie planen eine Summer/Winter School in der Schweiz oder im Ausland zu absolvieren und möchten abklären, ob entsprechende Leistungen an Ihr Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (RWF UZH) anerkannt werden können, bzw. möchten diese Leistungen anerkennen lassen.
Bei Summer/ Winter Schools handelt es sich um selbstorganisierte Kurzaufenthalte, deren Organisation (Recherche und rechtzeitige Anmeldung etc.) in den Verantwortungsbereich der Studierenden fällt.
Bitte beachten: Ab HS 23 ist die Absolvierung der Summer/Winter Schools im Bachelorstudiengang nur bei vollständig abgeschlossener Assessmentstufe bzw. nach der entsprechenden Publikation der Resultate der Assessment-Leistungsnachweise möglich.
Bachelorstudierende, welche mindestens 150 ECTS Credits an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät erworben haben (inkl. anerkannte rechtswissenschaftliche Module anderer Universitäten), können Summer/Winter Schools für den Masterstudiengang vorziehen. Massgebend ist die Publikation der Resultate der Bachelormodule im Studierendenportal.
Die Anerkennung von Winter/Summer Schools erfolgt in drei Schritten.
Wir empfehlen Ihnen, das Anerkennungsgesuch direkt nach Abschluss der Summer/Winter School einzureichen. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. zwei Wochen.