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Als Mobilitätsprüfungen gelten Prüfungen, welche nur von Mobilitätsstudierenden absolviert werden können. Das Angebot wird pro akademisches Jahr festgelegt und ist verbindlich. Informationen zur Modulbuchung finden Sie hier.
Die Abmeldung von einer Prüfung ist nur bei zwingenden, unvorhersehbaren und unabwendbaren Gründen möglich. Spätestens fünf Arbeitstagen nach dem Termin des Leistungsnachweises muss ein Antrag auf Prüfungsabmeldung mit entsprechenden Nachweisen im Studierendenportal über die App „Meine Anträge“ eingereicht werden. Bei mündlichen Prüfungen müssen vor der Prüfung zusätzlich die zuständigen Examinator*innen informiert werden.
Für genauere Informationen über das Verfahren bei Mobilitätsprüfungen, lesen Sie bitte aufmerksam das Merkblatt zum Mobilitätsstudium (PDF, 139 KB).
In Abweichung zum Merkblatt zum Mobilitätsstudium, werden die definitiven Prüfungstermine spätestens fünf Wochen nach Ablauf der Stornierungsfirst auf unserer Webseite unter dem aktuellen Semester bekannt gegeben.