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Allen Studierenden steht es grundsätzlich frei, im Rahmen ihrer Möglichkeiten neben dem Studium einer Arbeitstätigkeit nachzugehen. Der Fokus sollte jedoch immer auf das Studium gerichtet werden.
Ein Teilzeitstudium ist grundsätzlich möglich. Teilzeitstudierende buchen weniger Module, absolvieren weniger Prüfungen und sammeln weniger ECTS Credits. Dementsprechend verlängert sich das Studium. Zur Orientierung: Der Bachelorstudiengang (180 ECTS Credits) besteht aus der Assessmentstufe (60 ECTS Credits) und der Aufbaustufe (120 ECTS Credits). Für den Masterabschluss müssen insgesamt 90 ECTS Credits erworben werden. Bei einem Vollzeitstudium (sechs Semester für den BLaw bzw. drei Semester für den MLaw) werden ca. 30 ECTS Credits pro Semester erworben. Dies entspricht einem Lernaufwand von ca. 42 Stunden pro Woche, davon ca. 20 (BLaw) bzw. 10 Stunden (MLaw) Präsenzzeit an der Universität.
Wie gut der Veranstaltungsbesuch mit allfälligen beruflichen Terminen, familiären Pflichten usw. vereinbar ist, können Studierende anhand der Stundenpläne herausfinden. Die Stundenpläne für Vollzeitstudierende des Bachelor of Law finden Sie hier. Der Musterstudienplan ist im Anhang der Studienordnung RWF zu finden (vgl. S. 18 ff. StudO RWF). Die Assessmentstufe muss nicht zwingend in einem Jahr absolviert werden. Die Prüfungen der Assessmentstufe werden sowohl im Herbstsemester als auch im Frühjahrssemester angeboten. In diesem Zusammenhang ist § 37 der Rahmenverordnung zu beachten: „Studierende, die alle Module der Assessmentstufe bis auf eines erfolgreich absolviert haben, können bereits Module der Aufbaustufe buchen. Bis zum Bestehen des letzten Assessmentmoduls können jedoch nur Module im Umfang von maximal 18 ECTS Credits gebucht werden.“ Somit können Studierende nicht in der Aufbaustufe weiterstudieren, denen mehr als ein Modul von der Assessmentstufe fehlt. Auch in der Aufbaustufe des Bachelorstudiengangs entscheiden die Studierenden durch die Modulbuchung selber, wieviel Zeit sie in das Studium investieren möchten. Zu beachten ist jedoch, dass die Prüfungen der Aufbaustufe nur ein Mal pro Jahr angeboten werden, nämlich im Frühjahrssemester.
Für die Planung des Masterstudiums sind das Vorlesungsverzeichnis sowie die provisorischen Prüfungsdaten hilfreich. Sämtliche Informationen zu den Masterstudiengängen sind der Studienordnung RWF zu entnehmen.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät kennt keine Studienzeitbegrenzung. Gemäss § 44 Abs. 1 StudO RWF können erworbene ECTS Credits jedoch lediglich während zehn Jahren ab dem Semester des Erwerbs an den Abschluss angerechnet werden. Nach Ablauf der zehn Jahre müssen die entsprechenden Leistungsnachweise erneut erbracht werden. Dies gilt sowohl für das Major-Studienprogramm Recht, als auch für das Minor-Studienprogramm Recht.
Aufgrund der individuell sehr unterschiedlichen Lerneffizienz, Belastbarkeit etc. können keine generellen Aussagen dazu gemacht werden, in welchem Umfang eine Erwerbstätigkeit neben dem Studium möglich ist.
Regulär wird der Bachelorstudiengang im Herbstsemester begonnen. Ein Studienbeginn des Bachelor of Law ist grundsätzlich auch im Frühjahrssemester möglich, jedoch nicht empfehlenswert. Die meisten Vorlesungen beginnen nämlich im Herbstsemester und werden im Frühjahrssemester fortgesetzt. Falls Interesse am Studienbeginn im Frühjahrssemester besteht, ist es empfehlenswert, den persönlichen Studienplan in der telefonischen oder persönlichen Sprechstunde des Student Centers zu besprechen.
Das Masterstudium kann sowohl im Herbstsemester als auch im Frühjahrssemester aufgenommen werden.
Gemäss Vorgaben des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) dürfen Studierende aus Drittstaaten max. 15 Stunden pro Woche einer Nebenbeschäftigung oder einem Praktikum nachgehen. Dafür verlangt das AWA von der Universität eine Bestätigung, dass sich die Studiendauer durch den Nebenerwerb nicht verlängert und der Studienabschluss nicht verzögert wird. Unter den folgenden Voraussetzungen kann eine solche Bestätigung schriftlich (per Kontaktformular) beim Student Center angefordert werden: Sie haben seit Beginn des Studiums bis zur letzten Prüfungsperiode durchschnittlich mindestens 36 ECTS Credits pro Jahr erworben bzw. 18 ECTS Credits pro Semester und planen dasselbe Pensum auch während der Nebenbeschäftigung. Falls Sie sich im zweiten Semester des Bachelor- oder im ersten Semester des Masterstudiengangs befinden, wird für die Beurteilung auf die definitiv gebuchten Module abgestellt.