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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Immatrikulation und Teilnahme

Voraussetzungen

Die Teilnahme an einem zweisprachigen Joint Degree Masterstudiengang setzt die Immatrikulation an der Universität Zürich oder an der Universität Lausanne voraus.

Die Einschreibung in den Joint Degree Studiengang an der Universität Zürich ist zwingend notwendig. Wählen Sie hierzu den Studiengang MLaw UZH UNIL (JDP, RVO21)

Neuimmatrikulation

Die Universität, an der die Immatrikulation erfolgt, ist die Heimuniversität, die andere Universität ist die Gastuniversität. Die Zulassung zum Studium richtet sich nach den geltenden Bestimmungen derjenigen Universität, an welcher die Immatrikulation erfolgt, an der Universität Zürich insbesondere nach der Verordnung über die Zulassung zum Studium an der Universität Zürich.

Studierende, die über einen an einer anderen Schweizer Universität erworbenen Bachelor of Law verfügen, werden bei der Zulassung zum Joint Degree Masterstudiengang gleich behandelt wie die Studierenden der Universitäten Zürich und Lausanne.

Besondere Zulassungsbedingungen und -auflagen für einen zweisprachigen Joint Degree Masterstudiengang mit Spezifikation richten sich nach der Studienordnung.

Anmeldung an der Gastuniversität

Die Joint Degree Masterstudierenden müssen sich an ihrer Gastuniversität anmelden, bevor sie an dieser ein oder mehrere Semester studieren können. Joint Degree Masterstudierende mit Heimuniversität Universität Zürich müssen sich für die Absolvierung des Teilstudiums an der Universität Lausanne anmelden. Die Anmeldung erfolgt über die folgende Webseite:
https://www.unil.ch/ecolededroit/home/menuinst/enseignement/master-en-droit-lausanne-zurich/admission--inscription/formulaire-inscription-lausanne.htm.

Dabei gelten folgende Anmeldefristen:

  • bis Ende Juni für das Herbstsemester
  • bis Ende November für das Frühjahrssemester

Bei Problemen oder Fragen im Zusammenhang mit der Anmeldung an der Lausanner Fakultät unterstützt Isabelle Dumesnil die Zürcher Joint Degree Studierenden gerne.

Wichtige Hinweise:

  • Zürcher Joint Degree Studierende, die während mehreren Studiensemestern an der Universität Lausanne studieren, müssen sich für jedes Semester erneut anmelden. Dabei sind die erwähnten Anmeldefristen einzuhalten.
  • Zürcher Joint Degree Studierende können ihr Teilstudium an der Universität Lausanne frühestens im Semester absolvieren, das auf das Abschlusssemester ihres Bachelor of Law folgt. Dies bedeutet, dass sich Zürcher Studierende im Übergang vom Bachelor of Law zum Joint Degree für das Folgesemester ihres mutmasslichen Bachelorabschlusses an der Universität Lausanne zwar innerhalb der Anmeldefrist anmelden dürfen. Erreichen diese Zürcher Studierenden den Bachelorabschluss dann doch nicht, müssen sie ihr Teilstudium an der Universität Lausanne jedoch verschieben, bis sie den Abschluss des Bachelor of Law formell erreicht haben.

Studiengangswechsel

Ein Wechsel von einem Masterstudiengang einer Partnerfakultät in einen zweisprachigen Joint Degree Masterstudiengang ist möglich.

An der Universität Zürich bereits Immatrikulierte schreiben sich für das jeweilige Semester über die reguläre Semestereinschreibung in den Joint Degree Masterstudiengang ein.