Doktorat
Teilrevision Doktorat
Die Fakultätsversammlung hat im Mai 2025 eine Teilrevision der Promotionsverordnung beschlossen. Zentrale Neuerungen für alle Doktoratsformen sind:
- Einführung kumulative Dissertation: Mehrere Fachartikel können die monografische Dissertation ersetzen, was das Doktorat attraktiver für dynamische und interdisziplinäre Themen macht.
- Einführung Verteidigung: Eine öffentliche Verteidigung der Dissertation erhöht Transparenz, und bestätigt die Eigenständigkeit der Arbeit.
- Einführung Doppelbetreuung: Zwei Betreuungspersonen sollen Fairness und Transparenz im Promotionsprozess stärken sowie einzelne Betreuende entlasten.
Die Änderungen durchlaufen aktuell den formalen Genehmigungsprozess. Das Inkrafttreten ist noch offen, wird aber spätestens für den 1. August 2026 erwartet.
Bisherige Doktorierende schliessen nach bisherigem Recht ab – ohne Pflicht zur Verteidigung und ohne Pflicht zur Doppelbetreuung. Ein Wechsel zur kumulativen Dissertation ist möglich; dann gelten die neuen Regeln. Ein erneuter Wechsel zurück zu einer Monografie ist ausgeschlossen.
Neue Doktorierende die sich zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Juli 2026 für das Doktorat mit Beginn Herbstsemester 2026 (1. August 2026) einschreiben, haben die Wahl, ob Sie im alten oder neuen System doktorieren möchten. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät wird die neuen Doktorierenden Ende Mai 2026 zu dieser Wahlmöglichkeit kontaktieren.
Allgemeine Informationen
Die Doktoratsstufe ist unterteilt in das allgemeine Doktorat und verschiedene Doktoratsprogramme.
Für das allgemeine Doktorat und für die Doktoratsprogramme gilt die RS 6.1.1 Promotionsverordnung (PVO) der Rechtswissenschafltichen Fakultät der Universität Zürich. Die nähere Ausgestaltung der Doktoratsprogramme erfolgt in den Doktoratsordnungen, welche die PVO ergänzen und die in der Rechtssammlung heruntergeladen werden können.
Die Fakultät empfiehlt, das Thema der Dissertation im Register juristischer Dissertationen, das von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Fribourg für die Schweizer Rechtsfakultäten verwaltet wird, registrieren zu lassen. Die Anmeldegebühr von 40 Fr. übernimmt die Rechtswissenschaftliche Fakultät. Für die Registrierung ist das Formular "Zugangsdaten für das Register schweizerischer, juristischer Dissertationen in Fribourg", das im Bereich Formulare (Abschnitt Doktorat) heruntergeladen werden kann, elektronisch auszufüllen und über das Kontaktformular (Rubrik «Studienplanung - Doktorat») einzureichen. Sie erhalten dann den Zugangscode für die Anmeldung.
Fakultätstermine
Alle Fakultätstermine finden Sie im Intranet.