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Master of Law: Double Degree Studiengänge - 120 ECTS

Allgemeine Beschreibung

Die mit den Partnerfakultäten gemeinsam durchgeführten Double Degree Masterstudiengänge bieten den Studierenden die Möglichkeit, ihre Kenntnisse der schweizerischen Rechtsordnung, der Rechtsordnung des Landes der jeweiligen Partnerfakultät und des internationalen Rechts zu erweitern und zu vertiefen. Die Teilnehmenden erwerben nach einer Regelstudienzweit von zwei Jahren zwei Mastertitel ("Master of Law UZH" sowie entsprechender akademischer Grad der Partnerfakultät). 

Wenn Sie sich an der Universität Zürich bewerben, finden sie weitere Informationen unter der folgenden Webseite:
Double Degree Outgoings

Wenn Sie an einer unserer Partnerfakultäten eingeschrieben sind, finden Sie weitere Informationen unter der folgenden Webseite:
Double Degree Incomings

Studienabschluss für Double Degree Studierende / Pauschale Anrechnung Studienleistungen der Partnerfakultät (30 ECTS)

Double Degree Studierende können den Studienabschluss beantragen, sobald beide Studienprogramme erfolgreich abgeschlossen wurden:

  • 60 ECTS Credits im Studienprogramm an der RWF UZH
  • das Studienprogramm an der Partneruniversität

Die an der Partneruniversität erbrachten Leistungen werden pauschal mit 30 ECTS Credits angerechnet. Damit erreichen Sie die für den Studienabschluss erforderlichen 90 ECTS Credits insgesamt.

Die pauschale Anrechnung kann erst vorgenommen werden, sobald die Partneruniversität bestätigt, dass Sie das dortige Studienprogramm erfolgreich abgeschlossen haben.

Bitte reichen Sie den Leistungsausweis der Partneruniversität unverzüglich nach Erhalt über das Kontaktformular an das Student Center der RWF UZH ein (Betreff: Anerkennung & Anrechnung: Pauschale Anrechnung Double Degree). Falls bereits eine Graduation Decision der Partneruniversität vorliegt, fügen Sie diese bitte zusammen mit dem Leistungsausweis bei.

Wichtiger Hinweis: Es muss damit gerechnet werden, dass der Abschluss nicht bereits zum ersten Abschlusstermin beantragt werden kann. Der Zeitpunkt hängt massgeblich von der Bestätigung der Partneruniversität und den damit verbundenen Bearbeitungsprozessen ab. Namentlich Studierende im Programm mit unserer Partnerfakultät am King’s College London können den Abschluss erst zum zweiten Abschlusstermin beantragen.

Beachten Sie unbedingt die Termine und Fristen der RWF UZH. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Webseite Studienabschluss 

Studienprogramm

Double Degree Studierende können zwischen den beiden folgenden Studienprogrammen wählen:

  • MLaw UZH Rechtswissenschaft
  • MLaw UZH International and Comparative Law

Innerhalb dieser Studienprogramme müssen Studierende an der RWF UZH folgende Module im Umfang von 60 ECTS Credits absolvieren:

Double Degree Masterstudienprogramm Rechtswissenschaft (deutschsprachig) :

Modul ECTS Modultyp

Wahlpflichtmodul Grundlagen

6

Wahlpflicht

Fakultäre Wahlmodule

42

unterschiedlich

Masterarbeit

12

Pflicht

Teilrevision der Studienordnung per 1. August 2026  

Auf das Herbstsemester 2026, konkret per 1. August 2026, tritt die teilrevidierte Studienordnung (im Folgenden StudO RWF bzw. StudO DD RWF) in Kraft. Die Änderung betrifft insbesondere das Studienprogramm Master of Law UZH Rechtswissenschaft aber auch das Studienprogramm Master of Law UZH Double Degree Rechtswissenschaft. Die Teilrevision der StudO RWF und der StudO DD RWF betrifft sämtliche Studierenden, deren Studienabschluss ab dem Herbstsemester 2026 oder später erfolgt.
Im Rahmen der Teilrevision der StudO für das Studienprogramm Master of Law Double Degree Rechtswissenschaft gibt es zwei Änderungen im Modulangebot. Betroffen sind die Module „Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht” und „Wiederholungs- und Vertiefungskurs Strafrecht/Strafverfahrensrecht“ (WuV).

1.    Modul „Öffentliches Recht: Vertiefungen”
An die Stelle des Moduls „Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht” tritt das Modul „Öffentliches Recht: Vertiefungen”. Das Modul behält den Umfang von 3 ECTS Credits, ist einsemestrig und umfasst neu eine dazugehörige Lehrveranstaltung. Der Leistungsnachweis besteht in einer zweistündigen schriftlichen Semesterprüfung. Es gelten weiterhin die bisherigen Wiederholungsregeln gemäss § 5 Abs. 3 S. 2 StudO DD RWF, sodass das Modul zweimal wiederholt werden kann. Wird der Leistungsnachweis insgesamt dreimal nicht bestanden, kann das Modul nicht erneut belegt werden. Die zum neuen Modul gehörende Lehrveranstaltung wird einmal jährlich im Frühjahrssemester angeboten; die Prüfung kann in jedem Semester abgelegt werden. Die Lehrveranstaltung sowie die zugehörige Prüfung werden erstmals im Frühjahrssemester 2027 durchgeführt.

2.    Modulgruppe „Strafrecht/Strafverfahrensrecht”
Das Modul „Wiederholungs- und Vertiefungskurs Strafrecht/Strafverfahrensrecht“ (WuV) wird im Mono-Studienprogramm Rechtswissenschaft nicht mehr als Pflichtmodul geführt, sondern wird im neuen Wahlpflichtbereich „Strafrecht/Strafverfahrensrecht” angesiedelt, der sich aus mehreren Wahlpflichtmodulen zusammensetzt. Im Studienprogramm Double Degree Rechtswissenschaft sind die Module dieser Modulgruppe im Wahlbereich buchbar. Teilweise sind die Module bereits jetzt Teil des Curriculums. Für die Module gelten die regulären Wiederholungsregeln für Wahl- und Wahlpflichtmodule gemäss § 5 Abs. 2 StudO DD RWF. Sämtliche Module sind einsemestrig und werden in der Regel alle zwei Semester angeboten (Ausnahmen sind möglich). Die zugehörigen Leistungsnachweise erfolgen nach Ankündigung. 

Die nachfolgende beschriebene Übergangsregelung des § 52a StudO RWF neue Fassung (im Folgenden n.F.) für das Studienprogramm Master of Law UZH Rechtswissenschaft gilt für die Studierenden des Master of Law Double Degree Rechtswissenschaft gleichermassen.

Übergangsregelung gemäss § 52a StudO RWF n.F.:
Die Übergangsregelung gemäss § 52a StudO RWF n.F. stellt sicher, dass Studierende ohne Nachteile vom alten ins neue Master-Curriculum wechseln können. 
Wer die bisherigen Module „WuV” (6 ECTS) oder „Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht” (3 ECTS) bereits bestanden hat, erfüllt das entsprechende neue Pendant: 

  • WuV → Wahlpflichtmodul Strafrecht/Strafverfahrensrecht (6 ECTS)
  • Fallbearbeitung → Öffentliches Recht: Vertiefungen (3 ECTS)

Im Herbstsemester 2026 werden letztmals die alten Leistungsnachweise für das Modul „WuV” und das Modul „Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht” angeboten. Die Prüfung für das Modul „WuV” kann schriftlich oder mündlich erfolgen. 
Im Herbstsemester 2026 steht es den Studierenden frei das zum letzten Mal angebotene Modul „WuV” und/oder die zum letzten Mal angebotene „Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht” oder bereits Module des neuen Curriculums zu absolvieren.
Entscheiden sich Studierende dafür, die Leistungsnachweise des neuen Curriculums zu absolvieren, so werden Fehlversuche der Leistungsnachweise des Moduls „WuV” und/oder des Moduls „Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht” nicht in das neue Curriculum übernommen und haben damit keine Auswirkungen auf das weitere Studium.  Wer den Leistungsnachweis im Modul „WuV” oder im Modul „Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht” drei Mal nicht besteht, wird endgültig abgewiesen. 

Für weitere Informationen zum Inhalt der Module sowie dem Angebot der Lehrveranstaltungen, sehen Sie auf der Webseite Master of Law Rechtswissenschaft “Teilrevision der Studienordnung per 1. August 2026”

Double Degree Masterstudienprogramm International and Comparative Law (englischsprachig) :

Modul ECTS Modultyp
Introduction to Swiss Law* 6 Pflicht

Wahlpflichtmodul Grundlagen

6

Wahlpflicht

Wahlpflichtmodule International Law 18 Wahlpflicht
Wahlpflichtmodule Comparative Law 12 Wahlpflicht

Weiteres (englischsprachiges) fakultäres
Modul nach Wahl

6

Wahl/Wahlpflicht

Masterarbeit

12

Pflicht

*Das Modul Introduction to Swiss Law wird Studierenden mit einem BLaw-Abschluss einer schweizerischen universitären Hochschule mit Beginn des Studienprogramms anerkannt. Sie erbringen stattdessen ein weiteres (englischsprachiges) rechtswissenschaftliches Modul nach freier Wahl im Umfang von 6 ECTS Credits.

Wichtig: Die Zulassung zur zürcherischen Anwaltsprüfung mit dem Double Degree Abschluss ist möglich. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass das Studienprogramm aufgrund seiner Ausrichtung auf internationales Recht, rechtsvergleichende Aspekte und teilweise ausländisches Recht nicht spezifisch auf ein Praktikum an einem Zürcher Bezirksgericht (Auditoriat) und auch nicht auf die anlässlich der zürcherischen Anwaltsprüfung geprüften Fächer (§10 Abs. 3 PrüfV, OS 215.11) ausgerichtet  ist .

Absolvent*innen dieses Studienprogrammes, die die kantonale Anwaltsprüfung absolvieren möchten, müssen daher ihre Kenntnisse des schweizerischen Rechts eigenverantwortlich vertiefen, was mit einem zusätzlichen Lernaufwand verbunden ist.

Studierende im Double Degree Studienprogramm haben die Möglichkeit, zusätzlich Pflichtmodule aus dem Mono-Studienprogramm Rechtswissenschaft zu belegen – beispielsweise Zivilverfahrensrecht. Dies ist eine wertvolle Gelegenheit, um sich praxisrelevantes Wissen für ein Praktikum in der Schweiz sowie für die Vorbereitung auf die Anwaltsprüfung anzueignen. Im Double Degree Masterstudienprogramm Rechtswissenschaft können diese Pflichtmodule des Mono-Studienprogramms als Wahlmodule angerechnet werden. 

Neue Double Degree Studiengänge ab dem Herbstsemester 2026

Ab dem Herbstsemester 2026 sind drei neue Partnerfakultäten im Double Degree Programm mit der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich verfügbar:

  • Edinburgh Law School der University of Edinburgh im Vereinigten Königreich
  • Chicago Kent College of Law des Illinois Institute of Technology in den USA
  • TC Beirne School of Law der University of Queensland in Australien

Die Flyer zu diesen Partneruniversitäten mit weiterführenden Informationen werden sobald wie möglich auf der Outgoing-Webseite publiziert.

Wiederholungsregeln

Das Modul Introduction to Swiss Law sowie die Masterarbeit können zweimal wiederholt werden. Ein dritter Fehlversuch hat eine endgültige Abweisung zur Folge.

Für die weiteren Module gilt ein gemeinsames Fehlversuchsmaximum von acht Fehlversuchen. Solange das Fehlversuchsmaximum nicht erreicht ist, sind Wahlmodule, sofern sie erneut angeboten werden, wiederholbar und durch andere Module substituierbar. Bei der Substitution von Modulen ist darauf zu achten, dass ausreichend Module der jeweiligen Modulgruppe (Wahlpflichtmodule Grundlagen, Wahlpflichtmodule International Law und Wahlpflichtmodule Comparative Law) absolviert werden. Werden im Studienprogramm Rechtswissenschaft weitere Pflichtmodule (zusätzlich zur Masterarbeit) gewählt, können diese maximal zweimal wiederholt werden, ansonsten wird die Wiederholbarkeit nur durch das Fehlversuchsmaximum eingeschränkt. Eine endgültige Abweisung erfolgt bei mehr als acht Fehlversuchen.

Konsultieren Sie die StudO DD RWF für genauere Informationen zu den Wiederholungsregeln (§5 Studienprogramm Rechtswissenschaft, §7 Studienprogramm ICL).

Wichtige Information zu gleichwärtigen/ähnlichen Modulen

Studierenden ist es nicht erlaubt, an der RWF UZH und an der Partnerfakultät gleichwertige oder ähnliche Module zu absolvieren, bzw. diese können nicht doppelt an die Studienleistungen angerechnet werden. Ob zwei Module gleichwertig oder ähnlich sind, bestimmt sich nach deren Inhalt. Wenn dennoch gleichwertige oder ähnliche Module absolviert wurden, werden diese ECTS-Credits nicht an den Abschluss angerechnet und die/der Studierende muss ein zusätzliches Modul absolvieren, um die fehlenden ECTS-Credits zu erreichen, auch wenn dies erst im darauffolgenden Jahr möglich ist. Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, sicherzustellen, dass er/sie keine gleichwertigen oder ähnlichen Module absolviert. Im Zweifelsfall können die Koordinatoren der Heim- oder Partnerfakultät kontaktiert werden.

Neuer Double Degree Studiengang ab dem HS 24 mit der Cardozo School of Law im Herzen von New York City

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich freut sich, seit dem Herbstsemester 2024 einen Double Degree Studiengang mit der renommierten Cardozo School of Law im Herzen von New York City anzubieten. Als der zehnte Double Degree Studiengang der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und der zweite in den USA bietet dieser Double Degree Studiengang eine unschätzbare Gelegenheit, sich sowohl in das Schweizer- wie auch in das amerikanische Rechtssystem zu vertiefen. Die Cardozo School of Law bietet eine Reihe von exzellenten LL.M. (Master of Law) Studiengängen an, die sich auf verschiedene Rechtsgebiete konzentrieren. Erfahren Sie mehr zum neusten Double Degree Studiengang, den Zulassungsbedingungen und den Studiengebühren im Flyer der Cardozo School of Law. 

Cardozo School of Law (USA) (PDF, 158 KB)

Vergangene Begrüssungs- und Infoveranstaltungen Double Degree

Weiterführende Informationen

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Rämistrasse 74/4
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