Joint Degree der Universitäten Lausanne und Zürich
Per Herbstsemester 2012 werden die zweisprachigen Joint Degree Masterstudiengänge der Rechts- und Kriminalwissenschaftlichen Fakultät der Universität Lausanne und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich eingeführt.
Zielsetzung
Diese zweisprachigen Joint Degree Masterstudiengänge bieten den Studierenden die Möglichkeit, ihr Masterstudium gleichzeitig an beiden Partnerfakultäten zu absolvieren und dadurch ihre Kenntnisse des schweizerischen und des internationalen Rechts sowie der deutschen respektive der französischen Rechtssprache universitätsübergreifend anzuwenden und zu vertiefen.
Studienprogramm
Der Joint Degree Masterstudiengang kann entweder ohne oder mit einer der folgenden Spezifikationen abgelegt werden:
- Business Law
- Public Law
Aufbau
Die Studiengänge umfassen 90 ECTS Credits. Dies entspricht einer Regelstudiendauer von drei Semestern im Vollzeitstudium. An jeder Partneruniversität wird mindestens ein Semester verbracht. Es müssen 30 ECTS Credits an der Zürcher Fakultät und 30 ECTS Credits an der Lausanner Fakultät erworben werden. Die übrigen 30 ECTS Credits sind als Masterarbeit wahlweise an der Zürcher Fakultät und/oder an der Lausanner Fakultät zu erwerben.
Sprache
Veranstaltungen und Leistungsnachweise finden an der Lausanner Fakultät vorwiegend in französischer, an der Zürcher Fakultät vorwiegend in deutscher und englischer Sprache statt.
