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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Nachwuchsförderung

Die Nachwuchsförderung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät umfasst alle Stufen der Ausbildungspyramide, von den Hilfsassistierenden bis zu den Assistenzprofessuren, wobei der wissenschaftliche Nachwuchs sowohl in der Forschung als auch in der Lehre gefördert wird.

Die Förderung findet in erster Linie in den Fachgruppen und an den Lehrstühlen statt.

Die Fachgruppen legen ein besonderes Augenmerk darauf, dass die Nachwuchsforschenden über feste Ansprechpartner/innen verfügen, die sie in fachlicher Hinsicht, bezüglich Laufbahnplanung, bei der Einwerbung von Fördermitteln, beim Einbezug in die Lehre, bei Publikationen und Tagungsteilnahmen unterstützen. Ein wichtiges Element sind auch die institutionalisierten Doktorandenkolloquien sowie die Förderung der internationalen Vernetzung.

Überdies werden die Nachwuchsforschenden auch in den verschiedenen fakultären Forschungsstellen und der fakultätsübergreifenden UZH-Plattform Graduate Campus unterstützt.

Angebote des Prodekanats Forschung & Nachwuchsförderung

Beratung und Information

Der Prodekan und die Geschäftsstelle des Prodekanats beraten bei der Finanzierung der wissenschaftlichen Karriere (vgl. «Finanzierung PhD und Postdoc» (PDF, 1000 KB)) und informieren regelmässig über verschiedene relevante Angebote, von denen das Prodekanat Kenntnis erhält (Call for Papers, Grants, u.a.).

Fördermittel

Den Nachwuchsforschenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät stehen folgende Fördermittel zur Verfügung. Die Geschäftsstelle des Prodekanats gibt dazu gerne Auskunft.

  • Vergabe von Mobilitätsbeiträgen etwa im Rahmen des LERU PhD Exchange-Programms (Merkblatt in deutscher (PDF, 193 KB) und englischer Sprache (PDF, 192 KB))
  • Erstattung von Spesen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Tagungen und Kongressen. Neu ab 2024 steht den Assistierenden, Doktorierenden und den Mitarbeiter/innen in Forschung und Lehre ein Tagungsfonds zur Verfügung. Die Rahmenbedingungen für die Beiträge richten sich nach dem Hinweisblatt zum Tagungsfonds für Promovierende (PDF, 130 KB):  Wer ist bezugsberechtigt, was kann und wie muss abgerechnet werden. Abrechnungformular (PDF, 214 KB).
  • Zuschüsse für Übersetzungen und Proof Readings von Dissertationen, Habilitationen, Monographien, Aufsätzen, Drittmitteleingaben u.a., falls die Texte nicht in der Muttersprache verfasst werden. Für Nachwuchsforschende und Professorinnen und Professoren (Antragsformular (PDF, 214 KB)).
  • Beiträge an die Drucklegung von ausgezeichneten Dissertationen, finanziert über den Otto Schnabel-Fonds, falls die Doktorandin/der Doktorand die Publikationskosten nicht selber tragen kann.
  • Unterstützung von Anlässen und Initiativen der Nachwuchsforschenden. Beispiele: "Schreibretraite für Doktorierenden", Defizitgarantie für die Nachwuchsplattform "Junges Strafrecht", Beitrag an den Sammelband "Legal Gender Studies" oder auch an die jährliche Publikation von APARIUZ.

Anlaufstelle bei Konflikten

Der Prodekan F&NF steht auch als Ansprechperson bei Konflikten zwischen Nachwuchsforschenden und Betreuungspersonen zur Verfügung, falls diese nicht bilateral gelöst werden können.

Beratungen bei sexuellen Belästigungen finden Sie bei Prof. Brigitte Tag und bei MLaw Sina Staudinger Link.  Prof. Brigitte Tag ist untersuchende Person RSB ("Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung an der UZH") und MLaw Sina Staudinger Geschäftsführerin der Kommission RSB.

Unterseiten

Weiterführende Informationen

Kontakt

Prodekan Forschung und Nachwuchsförderung
Prof. Dr. Dr. h.c. Helmut Heiss

Webseite

 

Prodekanat Forschung und Nachwuchsförderung
Irene Schildknecht, lic.phil. I
Rämistrasse 74/18
8001 Zürich

Mo bis Do
+41 44 634 41 84 Telefon
E-Mail Prodekanat

Finanzierung PhD und Postdoc

APARIUZ

Analysen und Perspektiven von Assistierenden des Rechtswissenschaftlichen Instituts der Universität Zürich