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Rechtswissenschaftliche Fakultät Zentrum für Stiftungsrecht

Neues Stiftungsrecht in Abu Dhabi

Neues Stiftungsrecht in Abu Dhabi

Am 14. August 2017 hat Abu Dhabi Global Market (ADGM) ein neues Stiftungsrecht in Kraft gesetzt (Kurztitel: Foundation Regulations 2017, vgl. Art. 45). Damit bereichert der Finanzplatz Abu Dhabi die vielfältige Stiftungslandschaft (s. dazu Jakob (Hrsg.), Universum Stiftung, Basel 2017) um eine weitere Stiftungsrechtsordnung. Es handelt sich um die erste Initiative in diese Richtung im Mittleren Osten.

Das Stiftungsrecht von Abu Dhabi ist explizit als Vermögensverwaltungsinstrument konzipiert und schliesst in Art. 2 Abs. 2 gemeinnützige Zwecke ausdrücklich aus.

In ihren Eckpunkten ist die ADGM-Stiftung mit den Stiftungsrechten anderer Common Law-Jurisdiktionen vergleichbar. So kennt sie neben dem Stifter (Founder, Art. 17), dem Stiftungsrat (Foundation Council, Art. 19) und den Begünstigten (Beneficiaries, Art. 31) auch einen Registered Agent (Art. 18) und einen Guardian (Art. 26). In den Statuten (Charter, Art. 9 f.) müssen die richtungsweisenden Grundentscheide des Stifters festgehalten werden, während die interne Governance auch in den – leichter abzuändernden – By-Laws (Art. 11) geregelt werden kann.

Während die Bemühungen um eine funktionierende Foundation Governance, etwa durch Rechnungslegungs- und Transparenzanforderungen (Art. 20 f.), deutlich erkennbar sind, konfligieren die extensiven Stifterrechte teils mit dem zivilrechtlichen Verständnis der Stiftung als verselbständigtes Vermögen. So kommt dem Stifter beispielsweise das lebenslängliche Recht zu, die Stiftungsstatuten nach Belieben abzuändern (Art. 10 Abs. 2; Art. 17 Abs. 1 lit. a), die Stiftung aufzulösen (Art. 17 Abs. 1 lit. b) sowie Stiftungsräte, Guardians und Begünstigte einzusetzen oder zu entfernen (Art. 17 Abs. 1 lit. d - f).

Das neue Gesetz ist abrufbar unter https://www.adgm.com/media/172356/foundations-regulations-2017.pdf.

Claude Humbel