Proseminar Antike Rechtsgeschichte: Recht und Realität: Kindervermögen nach der Einbürgerung von 212 n. Chr.
(V-Nr. 0342)
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Titel
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Proseminar Antike Rechtsgeschichte: Recht und Realität: Kindervermögen nach der Einbürgerung von 212 n. Chr.
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| Dozierende | Prof. Dr. iur. José Luis Alonso |
| Beschreibung | Einbürgerung bedeutet, sich einem Rechtssystem zu unterstellen – unabhängig vom Wohnsitz in den Bereichen, die zum persönlichen Statut gehören. Dieses umfasste typischerweise, in der Antike wie heute, das Personen-, Familien- und Erbrecht. Im römischen Recht hiess das unter anderem: Unterstellung aller, die von einem römischen Vater abstammten, unter seine väterliche Gewalt und keine rechtliche Fähigkeit, irgendetwas für sich zu erwerben; alles, was sie erwarben, fiel dem Vater zu. Im Jahr 212 n. Chr. veränderte ein einziger kaiserlicher Erlass die Landkarte des römischen Bürgerrechts: Nach Jahrhunderten der Ausgrenzung wurden Millionen bislang als Nicht-Römer im Reich lebender Menschen zu römischen Bürgern. Mit der neuen Bürgerschaft traten sie in ein Rechtssystem ein, das ihnen bislang weitgehend fremd gewesen war – samt der für sie wohl höchst befremdlichen Regel, dass niemand mit lebendem Vater Eigentum für sich erwerben konnte. An diesem Beispiel werden die Teilnehmenden lernen, eine juristisch-historische Fragestellung methodisch korrekt, wissenschaftlich fundiert und kritisch zu bearbeiten – Fähigkeiten, die für Qualifikationsarbeiten wie die Bachelorarbeit unerlässlich sind. |
| Lernziele | Die Studierenden können
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| Leistungsnachweis |
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| Termin | Dienstag, 16:15–18:00 Uhr (unregelmässig) |
| Raum | PLD-E-04 |
| Material | Materialien werden via OLAT-Kurs geteilt |
| Modul | Siehe |
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Datum
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Thema
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23.09.2025 |
Einführungssitzung |
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02.12.2025
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Themenpräsentationen |
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09.12.2025 |
Themenpräsentationen |
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16.12.2025 |
Themenpräsentationen |