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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Alonso

Einführung

1. Zu welchen Themen bietet dieser Lehrstuhl Seminare an?

Unser Lehrstuhl bietet regelmässig Seminare an, in deren Rahmen eine Bachelorarbeit (6 ECTS) oder Masterarbeit (12 ECTS) verfasst werden kann. Manchmal stehen dabei Themen des Römischen Privatrechts im Fokus, wie man es aus den Vorlesungen kennt. Regelmässig werden aber auch andere antike Rechtstraditionen erforscht, wobei Papyri als grundlegende Quellen dienen können. Teilnehmende haben so die einmalige Chance, während ihres Studiums Einblicke in den Rechtspluralismus des Altertums zu gewinnen, welcher nicht nur römisches, sondern auch griechisches, ägyptisches, jüdisches oder gar mesopotamisches Recht umfasst. In kaum einem anderen Gebiet der Rechtswissenschaften sind Forschung und Lehre so eng verknüpft wie in der Juristischen Papyrologie! Hier findet man Schnittpunkte diverser Forschungsgebiete wie Recht, antike Geschichte und klassische Philologie, was frische Perspektiven bietet.

Eine Übersicht über vergangene und aktuelle Seminare findet man unter Seminare. Zu beachten ist, dass pro Seminar eine eng begrenzte Anzahl an Teilnehmenden verfügbar ist. Wer Fragen hat, kann sich jederzeit an den Lehrstuhl wenden unter lst.alonso@ius.uzh.ch. Dies gilt insbesondere auch für Studierende der Philosophischen Fakultät, welche Interesse haben, eine Seminararbeit an unserem Lehrstuhl zu verfassen!

2. Wie beginne ich meine Recherche für die Seminararbeit? Was wird von mir verlangt?

Da im Bereich Römisches Privatrecht und Juristische Papyrologie neben zeitgenössischen Texten auch intensiv mit historischen Quellen gearbeitet wird, empfiehlt sich eine breitere Recherche als in anderen Rechtsgebieten üblich. Je nach Thema ist dabei unterschiedlich vorzugehen, was durch die verschiedenen Kategorien (Papyri, Römische Rechtsquellen und weitere Quellen, Sekundärliteratur) hervorgeht. An dieser Stelle sei deshalb auf die entsprechenden Fragen verwiesen.

Ausgangspunkt sind überall die auf den Einführungsdokumenten des jeweiligen Seminars empfohlenen Literatur- und Quellenngaben, welche den Einstieg in die Thematik erleichtern und auf weiterführende Werke zur Vertiefung hinweisen. 

Zu beachten ist, dass im Rahmen einer historischen Arbeit nicht bloss Sekundärliteratur moderner Autoren analysiert und verglichen wird, sondern vielmehr anhand der Quellen selbst gearbeitet werden soll. Dies bedeutet, die Quellen (bspw. Papyri) in den Mittelpunkt der Untersuchungen zu stellen und die Aussagen moderner Autoren anhand der besprochenen Quellen zu überprüfen.

3. Wie nutze ich den Seminarapparat?

Bei jedem Seminar wird den Teilnehmenden ein digitaler Seminarapparat auf Google Drive zur Verfügung gestellt, auf dem wichtige Dokumente und Quellen jederzeit abrufbar sind. Diese Texte sind thematischen Ordnern zugeteilt, wobei diese je nach Seminar in Anzahl und Bezeichnung variieren können. 

Normalerweise enthält der erste Ordner allgemeine Informationen wie das Merkblatt des Seminars sowie spezifische Literatur als Einführung in die Thematik. Weitere Ordner enthalten römische Rechtsquellen wie das Corpus Iuris Civilis (im Detail: Frage 10) oder Grundlagenwerke zum jeweiligen Kernthema (bspw. «Römisches Ägypten»).

Bei Arbeiten mit Papyri ist insbesondere der Ordner «Papyruseditionen» zu konsultieren: Hier findet man zahlreiche Papyri in durchsuchbaren PDF-Dateien, geordnet nach ihren Abkürzungen. Bereits hier sei angemerkt, dass Editionen teilweise eine Übersetzung enthalten. Wer also kein Altgriechisch beherrscht, sei aber nicht verunsichert: Wie man zu Übersetzungen gelangt, wird unter Frage 6 ausführlich erläutert. 

Ebenfalls im Apparat zu konsultieren ist unter «Dateien» der Katalog (Excel-Tabelle) der Lehrstuhlbibliothek, in welcher sämtliche Werke, welche die lehrstuhleigene Bibliothek in ihrem physischen Bestand hat, aufgeführt und mit ihrer Signatur versehen sind. Für weiterführende Hinweise s. Frage 4.

4. Was ist die lehrstuhleigene Bibliothek? Wie nutze ich sie?

Am Lehrstuhl (RAI H 131) befindet sich eine kleine, aber im Bereich der Juristischen Papyrologie bereits recht umfangreiche Bibliothek. Hier findet man Literatur zu diversen Themenbereichen des antiken Rechts, neben Römischem Recht also beispielsweise auch Ägyptisches und Griechisches Recht sowie Grundlagenwerke und Lexika. Das Angebot an Handbüchern und Lehrwerken wird ergänzt durch das Herzstück der Bibliothek, nämlich einer reichhaltigen Sammlung von Papyruseditionsreihen (zu den verschiedenen Arten: vgl. Frage 8). Laufend wird der physische Bestand der Bibliothek ergänzt und geordnet. 

Zusätzlich besitzt der Lehrstuhl eine breite Sammlung an digitalisierten Texten. Falls ein Besuch nicht möglich ist, kann also auf Anfrage (lst.alonso@ius.uzh.ch) auch eine gescannte Version zugeschickt werden.
Bei einem Besuch ist die Nutzungsordnung (PDF, 23 KB) zu beachten. Falls eine Textstelle eingescannt werden soll, muss die persönliche UZH Card und ein USB-Stick mitgebracht werden.

Zur Orientierung innerhalb der Bibliothek liegt eine Bibliotheksordnung mit Signaturen als thematisches Verzeichnis bereit. Seminarteilnehmende haben überdies Zugriff auf eine digitale Tabelle, in der sämtliche Werke mit zusätzlichen Informationen und Signatur enthalten sind (vgl. Frage 3). Vor dem Besuch der Bibliothek ist hier zu prüfen, ob das gewünschte Werk vorhanden ist und welche Signatur es hat (evtl. muss man in der Tabelle nach rechts scrollen, um die Spalte «Signatur» zu sehen). Das Dokument kann durchsucht werden, indem über Command+F (Mac) bzw. Ctrl+F (Windows) die Suchleiste erscheint. Falls die Suche so nicht gelingt, muss eventuell zuvor das graue Kästchen oben links zwischen Spaltenbuchstabe und Zeilennummer angeklickt werden.

5. Was bedeuten die Abkürzungen auf dem Seminarhandout?

Folgende Abkürzungen, welche regelmässig für Quellenangaben verwendet werden, sollte man von Vorteil kennen:

D.: Digesta (aus dem Corpus Iuris Civilis)
C.: Codex (aus dem Corpus Iuris Civilis)
Gai Inst.: Institutiones Gai (Institutionen von Gaius)
Inst.: Institutiones Iustiniani (aus dem Corpus Iuris Civilis)
Nov.: Novellae (aus dem Corpus Iuris Civilis)
O.: Ostrakon (meist Tonscherbe mit Beschriftungen oder Darstellungen)
P.: Papyrus                                                                                                                                                                            PSI: Papiri della Società Italiana (online Abrufbar)
Ps.-: Pseudo-Autor, d.h. Text stammt nachweislich nicht vom angegebenen Autor einer antiken literarischen Quelle (eine ausführliche Liste ist hier* abrufbar)
SB: Sammelbuch, vgl. Frage 8 (für Papyri, welche in keiner Standardedition        enthalten sind; die lateinische Zahl steht für die Bandzahl, die arabische für die Nummer innerhalb des Sammelbuchs)
T.: Tafeln (lat. Tabulae; etwa handgrosse Holztafeln, die mit Wachs überzogen wurden und bei römischen Urkunden als Unterlage dienten)

Bei Papyri steht also das P. für Papyrus, die nachfolgende Abkürzung für die Standardedition, in welcher der Papyrus ediert ist (bspw. Eleph. für Elephantine), die lateinische Zahl für die entsprechende Bandzahl und die arabische Zahl schliesslich für die Nummer innerhalb dieses Bandes. 

Ab und zu sind Papyruseditionen nicht mit P. abgekürzt, so z.B. BGU (Aegyptische Urkunde aus den Königlichen (later Staatlichen) Museen zu Berlin), CPR (Corpus Papyrorum Raineri) und andere. Eine umfassende Liste von Abkürzungen bei Papyri findet sich unter papyri.info unter «Checklist of Editions». Unter der jeweiligen Abkürzung findet man eine vollständige Angabe der Quelle, welche bei der weiteren Suche hilfreich sein wird. Dies funktioniert selbstverständlich in beide Richtungen: Einerseits kann die ausgeschriebene Form einer Abkürzung gefunden werden, andererseits die zur Quellensuche praktische Abkürzung einer korrespondierenden Edition.
Ergänzend finden sich umfassende Listen von Abkürzungen der Editionen online auch für Corpora, Schriftenreihen, Ostraka sowie diverse Hilfsbücher und Lexika.

Zur weiterführenden Recherche bei Papyri sei auf die Frage 6 verwiesen.