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Proseminar: Privatautonomie im Schuldrecht - Grenzen der Vertragsfreiheit

Proseminar: Grenzen der Vertragsfreiheit

VVZ Nr.: 4846, 4847, 4848, 4849, 4850, 4851

OLAT

Veranstaltungsinhalt

Das schweizerische Vertragsrecht basiert auf dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Dieser ist in der Privatrechtsordnung zentral. So kann jede potentielle Vertragspartei grundsätzlich frei entscheiden, ob und mit wem sie welchen Vertrag zu welchen Konditionen eingeht. Dennoch gibt es absolute Schranken der Privatautonomie, wie etwa in der Rechts- oder Sittenwidrigkeit oder der Übervorteilung der gegenüberstehenden Vertragspartei. Ziel des Proseminars ist es, diese Schranken zu beleuchten.

Das Verständnis der Thematik wird anhand der Analyse, Diskussion und Kommentierung einschlägiger Rechtsprechung des Bundesgerichts, kantonaler Gerichte sowie von wissenschaftlichen Beiträgen gefestigt. Die Studierenden lernen ausserdem anhand dieser Materialien, sich kritisch mit Gerichtsurteilen und der Perspektive der Lehre auseinanderzusetzen. Die Interaktivität und Diskussion der Themen sowie das Aneignen des rechtswissenschaftlichen Handwerks stehen im Vordergrund der Veranstaltung.

Ablauf

 

Gruppe 1

Freitag, 08:00 - 09:45 Uhr

Alice Bernard

Raum: SOE-F-2

alice.bernard@ius.uzh.ch

Gruppe 2

Freitag, 08:00 - 09:45 Uhr

Leonie Wyss

Raum: SOF-E-17

leonie.wyss@ius.uzh.ch

Gruppe 3

Freitag, 08:00 - 09:45 Uhr

Lukas Schenk

Raum: KO2-F-172

lukas.schenk@ius.uzh.ch

Gruppe 4

Freitag, 08:00 - 09:45 Uhr

Beatrice Rossetti

Raum: SOC-F-101

beatrice.rossetti@uzh.ch

Gruppe 5

Freitag, 08:00 - 09:45 Uhr

Simona von Salis & Sofie Pedersen

Raum: KOL-H-320

simona.vonsalis@ius.uzh.ch

sofie.pedersen@ius.uzh.ch

Gruppe 6

Freitag, 08:00 - 09:45 Uhr

Stamatios Koulouris

Raum: RAA-E-21

stamatios.koulouris@ius.uzh.ch

Die Thematik des Proseminars wird in einer allgemeinen Einführungsveranstaltung dargelegt und diskutiert. Ferner wird die Vorgehensweise für die Abfassung einer schriftlichen Arbeit aufgezeigt, wobei an die Lehrveranstaltungen Juristische Arbeitstechnik angeknüpft wird.

Im Rahmen einer Schreibphase bereiten die Studierenden schriftliche Arbeiten zu den jeweils zugeteilten Themen vor, welche sie in Kurzreferaten präsentieren.

Die Arbeiten sollen die Hauptfragestellung der Urteile herausfiltern und zusammenfassen und – unter Auseinandersetzung mit der weiteren Rechtsprechung bzw. den entsprechenden Lehrmeinungen – den Entscheid kommentieren.

Die Referate sollen die Entscheide und wissenschaftlichen Beiträge zusammenfassen, (kritisch) kommentieren und insbesondere Diskussionsmaterial für das Plenum liefern.

Administratives

Anmeldungen sind fristgerecht über das Modulbuchungstool einzureichen. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.

Nach erfolgter Gruppeneinteilung ist eine Einschreibung in die entsprechende OLAT-Gruppe vorzunehmen.

Nach Bestätigung der Anmeldung sind die Studierenden gebeten, drei Präferenzthemen (unter Angabe der Prioritäten 1–3) aus der Themenliste ihren jeweiligen Gruppenleitern:innen mitzuteilen. Die Angaben betreffend die Gruppenleiter:innen sind in den Gruppeninformationen auf OLAT zu finden. Die Präferenzen sind bis zum 15. September 2026 den Gruppenleiter:innen einzureichen. 

Das Proseminar wird als Präsenzveranstaltung geführt. Die Studierenden sind verpflichtet, an der Veranstaltung teilzunehmen. Sollte die Teilnahme an einer Veranstaltung nicht möglich sein, ist dies der/dem Gruppenleiter:in mitzuteilen und ggf. ein ärztliches Attest einzureichen.

Die zugehörigen Materialien werden den Studierenden über OLAT zur Verfügung gestellt.

Themenliste und Zeitplan

Die Themenliste (PDF, 91 KB) und den Zeitplan (PDF, 58 KB) finden Sie hier.

Leistungsnachweis

Der Leistungsnachweis besteht in einer schriftlichen Arbeit. Diese wird nicht benotet, d.h. mit «pass» oder «fail» bewertet. Um die Proseminararbeit mit einem «pass» zu bestehen, muss sie formellen und materiellen Anforderungen genügen. Dabei werden die Arbeiten nach diesen Kriterien separat bewertet. Die Formalien sind somit nicht zu vernachlässigen.

In die Bewertung wird auch die Beteiligung während des Proseminars und das Kurzreferat einfliessen.

Hinweise für die schriftliche Entscheidbesprechung

Die Entscheidbesprechung darf nicht mehr als 25'000 Zeichen ohne Leerzeichen, mit Fussnoten umfassen (exkl. Titelblatt, Verzeichnisse, Eigenständigkeitserklärung).

Vor der Bearbeitung des Entscheides sollte die einschlägige Literatur zum konkreten Verfassen juristischer Arbeiten konsultiert werden. Es wird erwartet, dass Rechtsprechung und Literatur (Lehrbücher, Kommentare, allenfalls Zeitschriftenaufsätze) und weitere juristische Quellen zitiert werden. Ebenso wird Wert auf ein umfassendes und korrektes Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis gelegt.

Für den Aufbau und die Gliederung der Arbeit sowie für die Zitierweise der verwendeten Quellen gibt es verschiedene Konzepte. Empfohlen wird insbesondere:

  • Forstmoser Peter/Ogorek Regina/Schindler Benjamin, Juristisches Arbeiten, Eine Anleitung für Studierende, 7. Auflage, Zürich 2023

Den Bearbeitern kommt hierbei eine gewisse Freiheit zu. Eine gewählte Zitierweise ist in der ganzen Arbeit beizubehalten (einheitliches und kohärentes Zitieren). Oberste Maxime ist, dass der Leser die zitierten Quellen auffinden kann.

Die Arbeit sollte ein Inhalts-, Abkürzungs-, Literatur- und – falls Materialien (Botschaften, Ratsprotokolle) verwendet werden – Materialienverzeichnis enthalten. Ein Judikaturverzeichnis ist nicht erforderlich.

Die Entscheidbesprechung ist wie folgt zu formatieren:

  • Seitenränder: oben 2.5 cm, unten 2.5 cm, links 2.5 cm, rechts 4 cm (Korrekturrand)
  • Haupttext: Schriftgrösse 12 pt; Zeilenabstand mind. 1.25; Blocksatz mit Silbentrennung; Schriftart frei wählbar, aber ähnlich wie Arial oder Times New Roman
  • Fussnoten: Schriftgrösse 10 pt; Zeilenabstand: einfach

Einreichung und Abgabetermin

Die Abgabe erfolgt per E-Mail sowohl an die E-Mailadresse der jeweiligen Gruppenleiter:in als auch an lst.atamer@ius.uzh.ch (als PDF- und Wordfassung). Die Arbeit ist mit Vor- und Nachnamen zu beschriften (z.B. Muster.Max.pdf/Muster.Max.docx). Wird keine Arbeit abgegeben oder erfolgt das Einreichen verspätet, wird die Leistung mit einem «fail» bewertet. Abgabefrist ist der Sonntag, der 15. November 2026, 23:59 Uhr

Referate

Das Referat soll 10 Minuten dauern (nicht länger bzw. kürzer). Wir bitten die Studierenden, ihre Präsentation im Vorfeld jeweils auf ihre Länge zu prüfen (Zeit stoppen o.ä.). Bitte beachten Sie, dass bei Überschreiten der 10-Minuten-Schwelle die Präsentation (aus Fairnessgründen) abgebrochen wird. Die anschliessende Diskussion wird in die zeitliche Limite nicht eingerechnet.

Zu jedem Kurzreferat ist jeweils eine Präsentation zu erstellen. Alle Präsentationen sind im Vorhinein digital (im PowerPoint Format) abzugeben (ebenfalls sowohl an die E-Mailadresse der jeweiligen Gruppenleiter:in als auch an lst.atamer@ius.uzh.ch). Bitte bringen Sie Ihre Präsentation auch auf einem USB-Stick zu Ihrem Vortragstermin mit.