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Prof. Dr. iur. Ulrike Babusiaux

Aktuelles vom Lehrstuhl Babusiaux

Weiterführende Informationen

ZeMiR - Neues Zentrum für Mehrsprachigkeit im Recht

Die Besonderheit der schweizerischen Mehrsprachigkeit institutionell verankern, das vorhandene Potenzial an der RWF besser koordinieren und ausschöpfen, die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen erleichtern: Diese Ziele verfolgt die RWF mit der Gründung des Zentrums für Mehrsprachigkeit im Recht (ZeMiR). 

Vor diesem Hintergrund gründen die Professorinnen Ulrike Babusiaux, Aline Darbellay, Elisabetta Fiocchi Malaspina und die Professoren Andreas Glaser sowie Andreas Heinemann das «Zentrum für Mehrsprachigkeit im Recht» (ZeMiR). Die geplanten Aufgaben und Aktivitäten des Zentrums werden demnächst kommuniziert, namentlich ein Verzeichnis von Veranstaltungen, Seminaren und anderen Aktivitäten.

Eine zentrale Homepage, auf der alle relevanten Informationen gebündelt sind, ist in Bearbeitung.

Hier geht es zum vollständigen Artikel in der RWF Aktuell April 2026

Highlights 2025 - Einblick in die aktuelle Forschung an den Fakultäten der UZH

Das am Lehrstuhl Babusiaux durchgeführte Forschungsprojekt „Pflicht zur Erinnerung“ (SNF-Förderung 2021-2025) wurde 2025 als Highlight der Forschung an der UZH ausgewählt. Einen Einblick erhalten Sie in diesem kurzen Film.

Link zum Film

Neuerscheinung

Ulrike Babusiaux und Anne Kolb, Das römische Testament - Funktion, Archivierung und Tradition, De Gruyter Brill, Berlin 2026.

Zur Webseite des Verlags

Erschienenes Lehrbuch: OR in a nutshell

Die zweite Auflage des gängigen Hilfsmittels für Studierende und Praktizierende zum Obligationenrecht ist als gemeinsames Werk von Prof. Yeşim Atamer, Prof. Alessia Dedual, Prof. Ulrike Babusiaux und Prof. Claire Huguenin(†) soeben erschienen und hier für Sie erhältlich:

Atamer/Dedual/Babusiaux/Huguenin(†), OR in a nutshell, 2. Auflage Zürich/St. Gallen 2026

Erschienener Beitrag: Verjährung von Latenzschäden

Ulrike Babusiaux / Alessia Dedual / Ruben Fein: Verjährung von Latenzschäden, ZSR/RDS Band 144 (2025) I Heft 5, S. 433

Der in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift für Schweizerisches Recht erschienene Beitrag beleuchtet die Problematik der Verjährung von Latenzschäden insb. unter dem Aspekt der völkerrechtlichen Auslegung und liefert Erkenntnisse zur Umsetzung der EGMR-Rechtsprechung im schweizerischen Verjährungsrecht.

Seminar FS26: Römisches Recht als politisches Kampfmittel!

Prof. Dr. Ulrike Babusiaux (Zürich) bietet im FS25 gemeinsam mit Prof. Dr. Tommaso Beggio (Universität Trient, IT) ein Seminar an zu folgendem Thema: Römisches Recht als politisches Kampfmittel im 20. und 21. Jahrhundert - die Instrumentalisierung des römischen Rechts im italienischen Faschismus, deutschen Nationalismus und in der sog. "Neuen Rechten".  

Informationen zum Seminar:

Neuerscheinung

Soeben ist das Buch "The Roman Law of Inheritance" von Prof. Dr. Ulrike Babusiaux erschienen.  Alle Informationen finden Sie hier: Edinburgh University Press

Romana - The Roman turn among Jews, Greek pagans and Christians

Prof. Dr. Ulrike Babusiaux ist im Advisory Board des Advanced ERC Grant von Prof. Dr. Maren Niehoff. Nähere Informationen zum Projekt finden Sie hier: Romana-ERC

Lehrstuhl für Römisches Recht, Privatrecht und Rechtsvergleichung Universität Zürich

Rämistrasse 74/41, CH-8001 Zürich

 

Büro RAI F 151 (Prof. Dr. Babusiaux)
Büro RAI F 141 (Sekretariat)
Büro RAI F 145 (Assistenz) 
Büro RAI F 149 (Assistenz)
Lageplan

Das Sekretariat ist jeweils am Dienstag und am Donnerstag besetzt. Sie erreichen uns weiterhin am besten per E-Mail.

 

Sprechstunde:  nach Vereinbarung
Telefon Sekretariat: +41 (44) 634'52'30
Telefon Assistenz (RAI F 149):

+41 (44) 634'30'21

+41 (44) 634'57'01

Telefon Assistenz (RAI F 145):

+41 (44) 634'57'00

+41 (44) 634'57'09

Telefax: +41 (44) 634'41'15
E-Mail: lst.babusiaux@ius.uzh.ch

Weiterführende Informationen

Prüfungsnachbesprechung?

Aus Kapazitäts- und Gleichbehandlungsgründen bieten wir keine Nachbesprechungen von Prüfungen am Lehrstuhl an. Wir verweisen auf die Musterlösung.

Einspracheverfahren?

Sollten in Ihrer Prüfung Unstimmigkeiten auftauchen, müssten Sie den Einspracheweg beschreiten. Die Einsprache ist schriftlich und begründet beim Fakultätsvorstand einzureichen. Die Frist beträgt 30 Tage nach Eröffnung des Leistungsausweises (§ 58 RVO).