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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Bommer

Prüfungen

Allgemeines

Wir bekommen regelmässig Anfragen von Studierenden, die eine Nachbesprechung Ihrer Prüfung wünschen. Wir können den Wunsch nach zusätzlicher Erläuterung nachvollziehen. Es ist dem Lehrstuhl jedoch aus Gründen der Kapazität und der rechtsgleichen Behandlung aller Studierenden leider nicht möglich, individuell Auskunft über die Gründe für die erzielten und verpassten Punkte zu geben. Wenn Sie aber einen Vergleich zwischen Ihrer Lösung und der Musterlösung vornehmen, so ist in der Regel nachvollziehbar, wo Sie Punkte erzielt und wo Sie solche vergeben haben.

Sollten in Ihrer Prüfung Unstimmigkeiten auftauchen, müssten Sie den Einspracheweg beschreiten. Die Einsprache ist schriftlich und begründet beim Fakultätsvorstand einzureichen. Die Frist beträgt 30 Tage nach Eröffnung des Leistungsausweises (§ 46 RVO).

Für umfassende Informationen zum Einspracheverfahren: siehe Link

 

Weiterführende Informationen

Fakultätshomepage Prüfungen