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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Dedual

Swiss Moot Court

FAQs

Wie melde ich mich für den SMC an?

Die Anmeldung erfolgt direkt auf der Homepage des SMC: www.swissmootcourt.ch

Der Lehrstuhl Dedual bittet um Information an lst.dedual@rwi.uzh.ch über die Teilnahme unter Angabe von Matrikelnummer, Stufe (Bachelor oder Master) und E-Mailadresse. Auf dieser E-Mailadresse werden Sie kontaktiert, um über die Anrechnung zu entscheiden (s. unten).

Kann ich den SMC auch im Master machen?

Der Swiss Moot Court kann auch im Master angerechnet werden, allerdings nur noch als Wahlmodul im Umfang von 6 ECTS. In der notenmässigen Bewertung wird jeweils der entsprechenden Anrechnungsstufe Rechnung getragen. Falls Masterstudierende in einem Team mit Bachelorstudierenden sind, kann es somit sein, dass die Leistung nicht gleich bewertet wird.

Wie wird der SMC durchgeführt?

Die Durchführung des SMC erfolgt durch die SMC Organisation, der Lehrstuhl Dedual ist nicht involviert. Insbesondere verfassen die Teilnehmer an der Universität Zürich ihre Arbeiten selbständig.

Beim Lehrstuhl Dedual kann ein Besprechungstermin vereinbart werden, falls konkrete Fragen zur Falllösung bestehen. Vorgängig zur Besprechung sind dem Lehrstuhl die Fragen zuzustellen. Zum Fall selbst können lehrstuhlseitig keine Fragen beantwortet werden, weil der Lehrstuhl Dedual nicht in die Erarbeitung des Falles involviert ist.

Wie erfolgt die Anrechnung?

Nach Abschluss des SMC (einschliesslich der mündlichen Runde) und Erhalt der Arbeiten sowie Bewertungen von der SMC Leitung werden diesen eine Note zugewiesen. Sie werden via E-Mail über die Note informiert und gefragt, ob Sie eine Anrechnung wünschen. Falls ja, werden die entsprechenden Noten dem Dekanat mitgeteilt. Die Anrechnung erfolgt im Bachelor als Seminararbeit und im Master als Wahlmodul.

Für die Teilnahme am Swiss Moot Court erfolgt die Anrechnung mit 6 ECTS.

Für die Erzielung der 6 ECTS genügt die Teilnahme an der schriftlichen Runde, jedoch müssen in der schriftlichen Phase Eingaben für beide Parteien abgegeben werden.

Die Teilnahme an der mündlichen Phase ist für die angemeldeten Teilnehmer obligatorisch und kann nur bei unvorhersehbaren kurzfristigen Verhinderungsgründen abgesagt werden (vgl. Reglement Swiss Moot Court, Ziff. 37). Für die Teilnahme werden keine zusätzlichen ECTS angerechnet, die entsprechende Leistung wird jedoch bei der Benotung mit 50 % Gewichtung an der Endnote berücksichtigt. Eine Nichtteilnahme trotz Qualifizierung zur mündlichen Runde wird ebenfalls bei der Endnote mitberücksichtigt, sofern kein unvorhersehbarer, kurzfristiger Verhinderungsgrund vorliegt. Die Nichtteilnahme ist aber in jedem Fall im Voraus dem Lehrstuhl mitzuteilen.

Wann erfahre ich meine Note?

Erfahrungsgemäss kann die Notengebung erst Ende Frühjahrsemester (Juni) erfolgen. Wir bitten Sie daher nach Abschluss des SMC um ein wenig Geduld.

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Für weitere Fragen zum SMC senden Sie bitte eine E-Mail an lst.dedual@rwi.uzh.ch