Bachelor- und Masterarbeiten
Allgemeines
Der Lehrstuhl Dell'Erba betreut Bachelor- und Masterarbeiten in den Bereichen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Recht der neuen Technologien sowie Nachhaltigkeit im Unternehmensrecht, jeweils auch in rechtsvergleichender Perspektive. Die Betreuung erfolgt grundsätzlich im Rahmen eines Seminars. Bei Masterarbeiten sind Ausnahmen möglich, sofern hierfür sachliche Gründe vorliegen. Bachelorarbeiten werden ausschliesslich seminargebunden vergeben.
Die nachfolgenden formellen Anforderungen gelten für Bachelor- und Masterarbeiten gleichermassen. Ergänzend – und soweit diese Seite keine Regelung enthält – sind die Merkblätter und Beschlüsse der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich massgebend.
Anfrage für eine Masterarbeit ausserhalb eines Seminars
Richten Sie Ihre Anfrage per E-Mail an lst.dell'erba@ius.uzh.ch. Bitte reichen Sie dabei die folgenden Unterlagen elektronisch ein:
Angaben zur Person
- Vor- und Nachname
- E-Mail-Adresse
- Matrikelnummer
- Anzahl absolvierter Semester
Studienleistungen
- Zeugnis BLaw
- Leistungsübersicht MLaw (soweit bereits vorhanden)
Angaben zur geplanten Arbeit
- Möglichst präzise Umschreibung des Themas, idealerweise mit Disposition
- Geplanter Beginn der Bearbeitung
- Voraussichtliches Abgabedatum
Nach Prüfung Ihrer Anfrage informieren wir Sie zeitnah über das weitere Vorgehen. Die Zahl der pro Semester ausserhalb eines Seminars betreuten Arbeiten ist aus Kapazitätsgründen beschränkt.
Umfang
| Art der Arbeit | ECTS | Seiten | Wörter |
|---|---|---|---|
| Bachelorarbeit | 6 | 25 | 6'500 |
| Masterarbeit | 12 | 50 | 13'000 |
Inhaltliche Anforderungen
Mit einer Bachelor- oder Masterarbeit weisen Studierende nach, dass sie
-
eine juristische Fragestellung selbständig und nach wissenschaftlichen Grundsätzen bearbeiten können;
- die einschlägigen Rechtsquellen, die Lehre und die Rechtsprechung zum gewählten Thema erschliessen und strukturiert darstellen können;
- konkurrierende Lösungsansätze logisch und kritisch gegenüberstellen, sich begründet für einen davon entscheiden oder eigene Ansätze entwickeln können;
- die juristische Argumentationsmethodik sicher beherrschen; und
- soweit das Thema es verlangt, sich Kenntnisse ausländischer Rechtsordnungen aneignen und deren Lösungen mit dem schweizerischen Recht vergleichen können.