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Nachdem vor einem Jahr das Bundesgericht das Bündner Wahlsystem für verfassungswidrig erklärt hat, nimmt der Regierungsrat nun die Zügel in die Hand und macht drei Vorschläge, wie das künftige Wahlsystem ausgestaltet werden könnte. Dabei stützte sich die Exekutive auf ein Gutachten von Prof. Andreas Glaser. Der Regierungsrat favorisiert dabei das System des Doppelproporzes, welches in einigen Kantonen bereits Anwendung findet.