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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Glaser

Einordnung des Klimaschutzgesetzes

Die fünf Professoren sind sich einig, dass das Klimaschutzgesetz keine neuen Vollmachten für den Bundesrat schafft. Prof. Glaser sieht allerdings unabhängig von diesem Gesetz ein Risiko für die direkte Demokratie darin, dass der Bundesrat in den letzten Jahren vermehrt zu Notrecht gegriffen hat. Die Notrechtskompetenzen des Bundesrates seien mittlerweile unübersichtlich. Es sei deshalb schwierig abzuschätzen, ob sich eine solche Situation in Zukunft beim Klimaschutz ergeben werde. 

Zum Artikel in der NZZ (PDF, 1 MB)