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Die Gemeinde Thalwil stimmte vergangenen Sonntag über eine Erweiterung des Hafens Farbsteig ab - ohne jedoch danach über das Resultat der Abstimmung Bescheid zu wissen. Der Bezirksrat Horgen verbat zuvor der Gemeinde die Publikation der Resultate, da eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die Abstimmung hängig ist. Mit der Unterbindung will der Bezirksrat verhindern, dass bei Gutheissung der Beschwerde das Abstimmungsverhalten bei einer erneuten Abstimmung beeinflusst wird. Professor Glaser betrachtet den Entscheid gegenüber der Zürichsee-Zeitung kritisch. Er vergleicht die Massnahme mit Abstimmungen auf Bundesebene, wo trotz regelmässiger Abstimmungsbeschwerden die Resultate trotzdem veröffentlicht werden.