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Die EVP geht mit dem Verein "engagiert" eine Unterlistenverbindung ein. Gemäss Prof. Glaser wäre dies nur zulässig, wenn "engagiert" zur EVP gehören würde oder umgekehrt. Wenn die Aargauer Staatskanzlei die Unterlistenverbindung akzeptiert, wäre seiner Ansicht nach eine Beschwerde möglich.