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Der Sicherheitsdirektor des Kantons Bern Philippe Müller (FDP) liebäugelt mit einem Verbot von Demonstrationen mit mehr als 15 Teilnehmenden. Angesichts der wieder steigenden Fallzahlen gehe es um eine Güterabwägung zwischen der Volksgesundheit und dem Kundgebungsrecht. In der staatsrechtlichen Lehre besteht Uneinigkeit, was die Verhältnismässigkeit dieses Verbotes betrifft. In der Tageszeitung "Der Bund" nehmen sowohl Andreas Glaser als auch Berner Staatsrechtler Markus Müller Stellung. Während Glaser die Verhältnismässigkeit auf der Kippe sieht, ist sie für Müller ohne weiteres gegeben.