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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Glaser

Unklare Definitionen im Notrecht

Prof. Glaser sieht in einem Bericht auf RTR einen der kritischen Aspekte des Notrechts darin, dass nicht klar ist, wann dieses angewendet wird. Dadurch sei der Interpretationsspielraum des Bundesrates zu gross. Ursprünglich war es für eindeutige Fälle wie Naturkatastrophen oder Kriegsfälle gedacht, wurde aber in den letzten Jahren vermehrt in wirtschaftlichen Belagen eingesetzt. Hinzukommt, dass die gesetzlichen Grundlagen, welche eigentlich verhindern sollten, dass die Anwendung von Notrecht überhaupt notwendig ist - etwa das "Too Big To Fail"-Gesetz im Zusammenhang mit der Credit Suisse, überdacht werden müssten.

Zum Bericht auf RTR