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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Glaser

Unsicherheit aufgrund mündlicher Vereinbarung zwischen Bund und UBS

Eine mögliche mündliche Vereinbarung zwischen Bund und UBS kann rechtsbindend sein. Problematisch daran ist allerdings, dass in einem Konfliktfall unklar wäre, wer was aus diesen mündlichen Vereinbarungen beweisen müsste. Zudem wird so die Frage der Rechtswirkung des Neins durch das Parlament zu den Garantien dadurch erschwert, weil unklar ist, ob es tatsächlich einen Vertrag zwischen UBS und Bund gibt.

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