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Beim Wahlrecht zu den Kantonsparlamenten hat die bundesgerichtliche Rechtsprechung im Hinblick auf die Wahlrechtsgleichheit verschiedene Anforderungen entwickelt. Trotzdem gibt es Kantone, deren Wahlsysteme nach wie vor verfassungswidrig sind. Prof. Glaser äussert sich zu den Gründen, den möglichen Lösungsansätzen und wieso die Kantone allenfalls wieder über mehr Gestaltungsspielräume verfügen sollten.