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Die Selbstbestimmungsinitiative verlangt den Vorrang von Landesrecht vor Völkerrecht. Prof. Glaser hält die diesbezügliche Kritik am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilweise für berechtigt. In gewissen Fällen sei die Konvention zu grosszügig ausgelegt worden. Andererseits urteilen die Richter in einigen Bereichen zurückhaltender als früher. Insgesamt müsse aber viel passieren, dass es zu einer Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention komme, da die Initiative einen Spielraum lasse.