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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Glaser

Zentralplus-Artikel zur Abweisung der Wahlrechtsbeschwerde von Stefan Thöni

Artikel von zentralplus.ch zur Wahlrechtsbeschwerde von Stefan Thöni, Nationalratskandidat der Zuger Piratenpartei, der die hohen natürlichen Quoren im geltenden Wahlsystem für den Nationalrat vor Bundesgericht rügte. Dieses hat die Beschwerde abgelehnt. Es sei an die Regelung der Nationalratswahlen in der Bundesverfassung und im Gesetz über die politischen Rechte gebunden. Nach Prof. Dr. Andreas Glaser wurde der Entscheid juristisch korrekt gefällt. Er kann sich aber vorstellen, dass eine Lösung für das Problem der teilweise sehr hohen natürlichen Quoren bei den Nationalratswahlen auf politischem Weg verfolgt wird.

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