Prof. Dr. iur. Christoph Beat Graber
Lehrstuhl für Rechtssoziologie mit besonderer Berücksichtigung des Medienrechts Universität Zürich
Treichlerstrasse 10, 8032 Zürich
Büro DOL G 14 (Prof. Graber)
Büro DOL G 13 (Sekretariat)
Büro DOL G 12 + 15 (Assistenz)
Sprechstunde: | nach Vereinbarung |
Telefon Sekretariat: | +41 44 634 15 05 |
Telefon Assistenz: | +41 44 634 15 06/08 |
E-Mail: | lst.graber@rwi.uzh.ch |
Neues i-call Working Paper erschienen
Moritz Hany
Museale Restitutionspraxis im Fall Glaser: Rechtliche Analyse und Reflexion auf der Grundlage Luhmannscher Systemtheorie zum Artikel (PDF, 534 KB)
In der Neuen Zürcher Zeitung erschienen:
Christoph B. Graber
Der Like-Button war gedacht als Hilfe für die Menschen, heraus kam ein Spion
Der Artikel als PDF: hier (PDF, 205 KB)
Neues i-call Working Paper erschienen
In Zusammenarbeit mit dem Kunsthistorischen Institut der UZH:
Einladung zum Vortrag - ABGESAGT
von Prof. Dr. Felix Stalder "Solidarität der Dividuen" (PDF, 610 KB), 8. April 2020
Im Rahmen der Forschungszusammenarbeit UZH/FU Berlin
Ankündigung ELSA Day, 27. November 2019
“Personalisierung in den Schweizer Medien – Sind Meinungsfreiheit und Demokratie in Gefahr?”
Vortrag von Prof. Dr. iur. Christoph B. Graber
Neuerscheinung i-call Working paper
Juristische Problemfelder
Aneignung ist nicht bloss ein schönes Wort, sondern auch eine der ältesten kreativen Strategien. Aus bestehenden Kunstwerken werden durch Aneignung neue. Und immer öfter auch Streitfälle.
Unter welchen Umständen dürfen sie in neuen Kunstwerken zitiert werden? Antworten vom Juristen Christoph Beat Graber von der Universität Zürich.