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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Griffel

Proseminar im Herbstsemester 2023

Proseminar

(Bachelor of Law, Aufbaustufe, Nr. 0808)

Das gute Gerichtsurteil – Was unterscheidet ein überzeugendes von einem nicht überzeugenden Urteil?

Freitag, 24. November
Freitag, 1. Dezember
Freitag, 8. Dezember
Freitag, 15. Dezember
Freitag, 22. Dezember
jeweils 14.00–17.30 Uhr

Angehende Juristinnen und Juristen müssen sich im Rahmen von Fallbearbeitungen, Bachelor- und Masterarbeiten – und erst recht im späteren Berufsleben – kritisch mit Urteilen von Gerichten und weiteren Rechtsmittelinstanzen auseinandersetzen können. Die Fähigkeit dazu entsteht jedoch nicht «über Nacht», sondern muss entwickelt und geübt werden. Das Proseminar dient dazu, Jus-Studierende im dritten Semester mit der Lektüre und kritischen Analyse von Urteilen vertraut zu machen.

Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird erwartet,

  • dass sie eine schriftliche Proseminararbeit von 10–15 Seiten Umfang verfassen, in der sie ein bestimmtes Urteil mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht und/oder öffentliches Verfahrensrecht analysieren (Abgabetermin: 6. November);
  • dass sie ein Inputreferat von ca. 10 Minuten Dauer zu ihrem Urteil halten (anschliessend folgt eine Diskussion im Plenum);
  • dass sie an allen fünf Proseminar-Halbtagen teilnehmen (Anwesenheitspflicht);
  • dass sie die am betreffenden Halbtag zur Besprechung kommenden Urteile und Proseminararbeiten vorgängig lesen;
  • dass sie sich aktiv an den Diskussionen beteiligen.

Die individuelle Zuteilung der Urteile sowie nähere Informationen darüber, in welcher Form die Arbeit zu verfassen ist und welche Fragen zu behandeln sind, folgen kurz nach Semesterbeginn.

Bitte beachten Sie die Auswahl der Urteile auf OLAT (ab dem 18. September 2023) und schreiben Sie sich bis spätestens 2. Oktober 2023 für ein Urteil ein. Das Einschreibefenster ist ab dem 25. September 2023, 08.00 Uhr, geöffnet. Es gilt das First-Come-First-Served-Prinzip. Sollte innert Frist keine Einschreibung erfolgen, wird Ihnen ein Urteil zugeteilt. Die Besprechungstermine können Sie dem Programm entnehmen. Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise.