Navigation auf uzh.ch
Den Sachverhalt der Fallbearbeitung im Strafrecht I finden Sie hier:
Auf eine Besprechung der Fallbearbeitung wird verzichtet. An dieser Stelle wird zu gegebener Zeit eine Musterlösung aufgeschaltet.
Die Studierenden erhalten am 24. Mai 2024 per E-Mail eine Rückmeldung zu ihrer Fallbearbeitung.
Für Studierende, welche die Fallbearbeitung im FS 2024 nicht bestehen sollten, wird im HS 2024 eine Wiederholungsmöglichkeit angeboten. Nähere Informationen werden im Verlauf des FS 2024 hier publiziert.