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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Schwarzenegger

Laufende Forschungsprojekte

Zufriedenheit von Opfern von Einbruchdiebstählen, Gewaltdelikten und Beteiligten an Verkehrsunfällen mit der Tätigkeit der Kapo Zürich

Prof. Christian Schwarzenegger, Dr. Mirjam Loewe-Baur, MSc Ladina Cavelti

Häufig sind die Polizeibeamten die ersten Personen, welche in Kontakt mit Opfern von Delikten oder Beteiligten an Verkehrsunfällen gelangen. Demnach ist ein rasches und kompetentes Handeln der Polizei nicht nur für eine allfällige Fahndung der Täter, sondern auch für eine erste Betreuung der beteiligten Personen, insbesondere der Opfer, von grosser Wichtigkeit.

Ziel ist es zu erfassen, wie zufrieden Opfer von Delikten bzw. Beteiligte an Verkehrsunfällen mit der Tätigkeit der Polizei im Rahmen dieses unfreiwilligen Erstkontakts sind. Die Kantonspolizei Zürich führt seit bald zehn Jahren jährlich eine schriftliche Befragung durch, wobei alternierend Opfer von Einbruchdiebstählen, Beteiligte an Verkehrsunfällen und Opfer von Gewaltdelikten gebeten werden, Auskunft über verschiedene Bereiche dieses Erstkontakts zu geben. So interessieren Aspekte zur Zufriedenheit mit der Effizienz der Arbeit, mit der Betreuung oder mit den erhaltenen Ratschlägen durch die Polizeibeamten.

Das Kriminologische Institut ist im Jahre 2018/2019 bereits zum siebten Mal für die Auswertung und Berichterstattung der Zufriedenheitsbefragung zuständig:

  • 2012/2013: Opfer von versuchten und vollendeten Einbruchdiebstählen;
  • 2013/2014: Beteiligte an Verkehrsunfällen;
  • 2014/2015: Opfer von Gewaltdelikten,
  • 2015/2016: Opfer von versuchten und vollendeten Einbruchdiebstählen;
  • 2016/2017: Beteiligte an Verkehrsunfällen;
  • 2017/2018: Opfer von Gewaltdelikten;
  • 2018/2019: Opfer von versuchten und vollendeten Einbruchdiebstählen.

Durch die Ergebnisberichte der Befragungen erhalten die Polizeibeamten, welche jeweils den Erstkontakt zu den Opfern von Delikten bzw. Verkehrsunfallbeteiligten herstellen, eine Rückmeldung über die Wirkung ihrer Tätigkeit auf die betroffenen Personen und haben dadurch die Gelegenheit, ihr Verhalten allenfalls optimieren können.

Keywords: Opferbefragung, Polizeiarbeit

In Zusammenarbeit mit: Kantonspolizei Zürich

Projektdauer: Jährlich wiederkehrendes Projekt

"Best Practices" der Kriminalprävention in vier Deliktsbereichen

Prof. Christian SchwarzeneggerMSc Ladina Cavelti

In der polizeilichen Kriminalprävention gehört es in der Zwischenzeit zum internationalen Standard, sich an sogenannten „best practices“ zu orientieren. Das heisst, es sollen jene kriminalpräventiven Massnahmen ergriffen werden, die sich in wissenschaftlichen Evaluationen als umsetzbar und effektiv erwiesen haben. Dabei wird unterschieden zwischen Massnahmen, deren Wirksamkeit mehrfach bestätigt werden konnten (what works), Massnahmen, die vielversprechend sind, zu denen aber bisher keine oder nur vereinzelte Wirksamkeitsüberprüfungen vorliegen (what is promising), und Massnahmen, die sich als unwirksam erwiesen haben (what does not work).

Das Kriminologische Institut der Universität Zürich überprüft im Auftrag des Kommissariats „Prävention“ der Stadtpolizei Zürich für die Deliktbereiche „Vermögen“, „Internet und digitale Medien“, „Gewalt“ und „Verkehr“, welche polizeilichen Präventionsmassnahmen sich international und national in den bisherigen Evaluationsstudien als wirksam erwiesen haben. Daraus sollen evidenzbasierte Präventionsmassnahmen ermittelt werden, die in den genannten Deliktfeldern zum Einsatz kommen könnten.

In einem nächsten Schritt sollen Vorschläge entwickelt werden, wie die eruierten „best practices“ durch die Stadtpolizei Zürich umgesetzt werden können.

Keywords: Kriminalprävention, digitale Medien, best practices, Vermögen, Gewalt, Verkehr

In Zusammenarbeit mit: Stadtpolizei Zürich, Kommissariat Prävention

Projektdauer: November 2014-Offen

Zusammenarbeit mit der Präventionsabteilung der Kapo Zürich

Prof. Christian Schwarzenegger, Dr. Mirjam Loewe-Baur

Kriminalprävention ist ein wirksames Mittel zur Reduktion von Kriminalität. Evaluationsstudien aus verschiedenen Ländern belegen, dass mittels kriminalpräventiver Massnahmen die objektive Sicherheitslage verbessert und die Kriminalitätsrate gesenkt werden kann. Kriminalpräventive Massnahmen wirken sich auch auf die subjektive Sicherheitslage, das heisst auf die Wahrnehmung der Bevölkerung aus. Sie führen dazu, dass weniger Kriminalitätsfurcht herrscht und der Wohnort und die Umgebung als sicher eingeschätzt werden. Eine tiefe Kriminalitätsrate und eine positive Einschätzung der Sicherheit durch die Bevölkerung tragen wesentlich zur Lebensqualität in einer Region bei.

Die polizeiliche Kriminalprävention bedarf einer systematischen Vorgehensweise bei der Ausarbeitung und Umsetzung von kriminalpräventiven Projekten. Die wissenschaftliche Begleitung dieser Projekte kann eine solche unterstützen und so eine effektive Kriminalprävention fördern.

Die Kriminalprävention ist fester Bestand der Aufgaben der Kantonspolizei Zürich. Das Kriminologische Institut unterstützt die Kantonspolizei bei der Erkennung von Problemlagen sowie der Ausarbeitung und Umsetzung von kriminalpräventiven Projekten.

Keywords: Kriminalprävention, Polizeiarbeit

In Zusammenarbeit mit: Kantonspolizei Zürich

Polizeiliche und strafrechtliche Massnahmen gegen häusliche Gewalt – Praxis und Wirkungsevaluation

Prof. Christian Schwarzenegger, lic. phil. Rahel Ott-Fischbacher

Im Rahmen einer prospektiv ausgerichteten, deskriptiven Lageanalyse wird die polizeiliche und strafrechtliche Reaktion zu häuslicher Gewalt auf ihre Wirkung hin quantitativ untersucht. Dazu werden alle Fälle häuslicher Gewalt im Kanton Zürich, welche der Polizei vom 1. Juni bis 30. November 2014 bekannt werden und eine Schutzverfügung nach GSG (Gewaltschutzgesetz des Kantons Zürich) zur Folge haben, bis zu ihrer Erledigung durch die Polizei oder die Strafverfolgungsbehörden während einem Jahr beobachtet.

Im Fokus stehen die Erledigungs- und Entscheidpraxis bei GSG-Fällen in der Strafverfolgung (insbes. Wiedergutmachungsfälle, Art. 53 StGB, und die Sistierungs- und Einstellungspraxis, Art. 55a StGB, Strafbefehl, Urteil) sowie die Analyse der Rückfälligkeit, resp. sozialen Bewährung der gefährdenden Personen. Die GSG-Fälle mit vs. ohne Strafverfolgung werden im Hinblick auf Merkmalsunterschiede untersucht sowie die relativen Anteile der verschiedenen Erledigungswege (mittels Aktenanalyse bei der STA) bestimmt.

Die Rückfallanalyse erfolgt durch die Überprüfung erneuter polizeilicher Registrierung (POLIS) der gefährdenden Person und wird durch zwei Opferbefragungen ergänzt. Die erste Befragung findet 4 Monate, die zweite 12 Monate nach Verfügungsdatum statt. Die Befragungen werden mittels standardisiertem Fragebogen an einem Computer in den für GSG-Fälle zuständigen Opferberatungsstellen des Kantons ZH durchgeführt. Nebst der Erfassung erneuter Gewalt (im Verlauf und nach Abschluss der GSG-Massnahme) werden u.a. mögliche Risikofaktoren häuslicher Gewalt, die Wahrnehmung der Opfer zur polizeilichen und der strafrechtlichen Intervention, die Entwicklung der Täter-Opfer-Beziehung sowie Gründe für eine allfällige Desinteresseerklärung (Verfahrenseinstellungen auf Wunsch des Opfers) untersucht.

Keywords: Häusliche Gewalt, Gewaltschutzgesetz, Rückfallanalyse, Opferbefragung

In Zusammenarbeit mit: Kantonspolizei Zürich, Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich

Projektdauer: April 2014 – Ende 2017

(Publikation ausstehend)

Weiterführende Informationen

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