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Rechtswissenschaftliche Fakultät Dr. iur. Anne Mirjam Schneuwly

Beschreibung

Das klassische Medienrecht ist kein einheitliches Rechtsgebiet. Vielmehr handelt es sich um Querschnittsmaterie, die relevanten rechtlichen Grundlagen finden sich in verschiedenen Bereichen. Die bestehende Medienregulierung befasst sich vor allem mit Vorgaben für die traditionellen Massenmedien, Presse, Radio und Fernsehen. In dieser ursprünglichen Form dienten die Medien – stammend vom lateinischen Begriff «medium» - den Menschen als Vermittler Informationen in Form von Nachrichten und Meinungen.

Durch die Digitalisierung veränderte sich die bestehende Kommunikations- und Informationsinfrastruktur und neue (Informations-)Vermittler in Form von Suchmaschinen (z.B. Google), Sozialen Netzwerken (z.B. Facebook) und Video-Sharing-Plattformen (z.B. YouTube) etc. traten auf den Plan.

Der dadurch verursachte Bedeutungswandel der klassischen Medien und stellt auch das traditionelle Medienrecht vor neue Herausforderungen.

Im Proseminar werden die Rechtsnormen aufgearbeitet, die den rechtlichen Rahmen für das private und öffentliche Kommunikations- und Informationsverhalten bilden, wobei der Fokus auf den Wettbewerbs- und die wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen liegt. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf der Regulierung von so genannten (Informations-) Intermediären gesetzt. Wir beschäftigen uns unter anderem mit Fragen der bereits bestehenden rechtlichen Grundlagen, eruieren Handlungsbedarf und werfen einen Blick auf internationale Regulierungsbestrebungen.

Neben den inhaltlichen Punkten werden Sie in diesem Proseminar mit wichtigem Rüstzeug für Ihr juristisches Studium und Ihre spätere berufliche Laufbahn ausgerüstet. Sie lernen oder repetieren die Grundlagen der juristischen Recherche, der Analyse von Texten und des Abfassens rechtlicher Abhandlungen. Zudem lernen Sie, unterschiedliche juristische Meinungen und Theorien zu prüfen, gegeneinander abzuwägen und ihre eigene Meinung zu formulieren.

Im Rahmen des Proseminars werden Sie verschiedene schriftliche Leistungsnachweise von insgesamt rund 10 Seiten verfassen und zudem eine kurzen mündlichen Beitrag in Form eines Diskussionsbeitrages leisten.

Weiterführende Informationen

Unterlagen und Informationen

Für weitere Informationen sowie zu den Unterlagen siehe link.