Doktoratskolloquien
Sie haben akademische Leistungen im Zusammenhang mit Ihrem Doktoratsstudium erbracht (Leistungen an einer auswärtigen Hochschule, im Rahmen einer wissenschaftlichen Tagung oder Fachpublikationen etc.) und möchten abklären, ob diese Leistungen als Doktoratskolloquium im allgemeinen Doktorat an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (RWF UZH) anerkannt werden können bzw. möchten diese Leistungen anerkennen lassen.
Ob diese akademischen Leistungen als Doktoratskolloquium anerkannt werden können, entscheidet Ihre hauptverantwortliche Betreuungsperson.
Vorgehen
Die Anerkennung einer akademischen Leistung als Doktoratskolloquium erfolgt in vier Schritten:
- Klären Sie mit Ihrer hauptverantwortlichen Betreuungsperson ab, ob die extern erbrachte akademische Leistung als Doktoratskolloquium anerkannt werden kann.
- Die Betreuungsperson bestätigt die Anerkennung auf dem Formular «Anerkennungsformular Doktorat», das auf der Formular-Seite (Bereich "Anerkennungen und Anrechnungen") publiziert ist.
- Reichen Sie das ausgefüllte Formular beim Student Center per Kontaktformular (Rubrik «Annerkennung & Anrechnung -> Anerkennung von auswärtigen Doktoratskolloquien») zur Anerkennung ein.
- Nachdem die akademische Leistung als Doktoratskolloquium anerkannt wurde, folgt eine Mitteilung vom Student Center. Die anerkannte Leistung kann in der Folge im Studierendenportal oder in der UZH now-App eingesehen werden.
Zeitpunkt
Reichen Sie das Formular unter Einhaltung der folgenden Fristen ein:
- für das Frühjahrssemester: 30. Juni
- für das Herbstsemester: 31. Dezember