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Nicht platzbeschränkte Module (Buchungsmodule) |
Buchungsfrist: 14.08.2024 (10:00 Uhr) - 08.10.2024 (24:00 Uhr) Stornierungsfrist: 14.08.2024 - 22.10.2024 (24:00 Uhr) |
Platzbeschränkte Module (Anfragemodule und Bewerbungsmodule) |
Anfragefrist: 14.08.2024 (10:00 Uhr) - 27.08.2024 (24:00 Uhr) Nachbuchungsfrist (nur bei Anfragemodulen): 30.08.2024 (12:00 Uhr) - 12.09.2024 (24:00 Uhr) Stornierungsfrist: 30.08.2024 (12:00 Uhr) - 15.09.2024 (24:00 Uhr) |
Die Module werden über das Studierendenportal gebucht. Die Modulbuchung entspricht der Prüfungsanmeldung.
Neu wird zwischen drei Modultypen unterschieden: Es gibt die nicht platzbeschränkten Module und die platzbeschränkenden Module (Anfrage- und Bewerbungsmodule). Diese Unterscheidung wird im Vorlesungsverzeichnis pro Modul angegeben und ist sowohl entscheidend für das anzuwendende Modulbuchungsvorgehen als auch für die geltenden Buchungs- bzw. Stornierungsfristen.
Module buchen
Die Module werden aus der App «Merkliste & Module buchen» gebucht oder angefragt. Dafür müssen die Module zuerst im Vorlesungsverzeichnis vorgemerkt werden. In der App «Meine Module» ist der Status der Buchung oder Anfrage ersichtlich. Innerhalb der entsprechenden Fristen können Anfragen zurückgezogen und Buchungen wieder storniert werden. Zudem können Anfragen anders priorisiert und die Buchungen/Präferenzen der Veranstaltungen geändert werden. Der Prozess ist wie folgt:
Vorlesungsverzeichnis: | Suchen & Merken |
App Merkliste & Module buchen: | Buchen & Anfragen |
App Meine Module: | Prüfen & Ändern |
Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Anleitungen zur neuen Modulbuchung im Teaser.
Die meisten Module sind nicht platzbeschränkte Module (Buchungsmodule ohne Platzbeschränkung). Sie werden direkt gebucht. Bei solchen Buchungsmodulen erhalten Sie während der ganzen Modulbuchungsfrist einen Platz, sofern die Modulbuchungsregeln erfüllt sind. Plätze sind ausreichend verfügbar.
Einzelne Module sind hingegen platzbeschränkt. Diese Module sind im Vorlesungsverzeichnis dementsprechend vermerkt.
Achtung: Für platzbeschränkte Module gelten andere Buchungs- und Stornierungsfristen.
Dabei wird zwischen zwei verschiedenen Modultypen unterschieden:
1. Anfragemodule: Während der Anfragefrist stellen Sie eine Anfrage. Die Plätze werden nach den Platzvergabekriterien gemäss Vorlesungsverzeichnis vergeben. Falls Sie den Platz im entsprechenden Modul nicht erhalten sollten, werden Sie automatisch während auf eine Warteliste gesetzt und rutschen während der Nachrückfrist automatisch nach, wenn Sie an der Reihe sind.
2. Bewerbungsmodul: Während der Anfragefrist stellen Sie eine Anfrage, bei der jeweils noch weitere Unterlagen von Ihnen gefordert werden, beispielsweise ein Motivationsschreiben. Alle Angaben finden Sie im Vorlesungsverzeichnis unter "Hinweise". Die Plätze werden durch den verantwortlichen Lehrstuhl vergeben. Nach dem Zufallssystem werden die Module dann verteilt. Falls Sie den Platz im entsprechenden Modul nicht erhalten sollten, werden Sie automatisch auf eine Warteliste gesetzt und rutschen während der Nachrückfrist von alleine nach, wenn Sie an die nächste Person auf der Warteliste sind.
Achtung: Wenn Sie während der Anfragefrist keine Modulanfrage gestellt hatten, können Sie auf der Warteliste auch nicht nachrutschen und können deshalb das Modul im Vergleich zum Anfragemodul, bei dem Sie bei genügend vorhandenen Plätzen das Modul neu buchen können, nicht mehr buchen.
Im Herbstsemester 2024 werden folgende Module mit Platzbeschränkung angeboten:
Im Vorlesungsverzeichnis sind für die Bewerbungsmodule jeweils folgende Informationen ersichtlich:
Bei Mobilitätsprüfungen handelt es sich um spezielle Prüfungen nur für Mobilitätsstudierende und sind im Vorlesungsverzeichnis entsprechend mit Mobilitätsprüfung betitelt (Bsp. "Mobilitätsprüfung Comparative Private Law (MLaw)").
Die Mobilitätsprüfungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis aufgeführt unter Weitere Lehrangebote
Mündliche Mobilitätsprüfungen dauern mindestens 15 Minuten. Während der Prüfung wird ein Protokoll geführt.
WICHTIG: Mobilitätsprüfungen werden nicht an einen Studienabschluss der RWF UZH anerkannt. Sie können sich bei einem Wechsel in den Bachelor oder Master of Law UZH keine Mobilitätsprüfungen anerkennen und verwerten lassen.
Wird in einem Modul keine Mobilitätsprüfung angeboten, nehmen Sie an der regulären Modulprüfung teil. In diesem Falle gilt das Merkblatt zu den Leistungsnachweisen.
Die Notenskala an der Universität Zürich reicht von 1 bis 6 und ist in halbe Noten abgestuft, wobei die Note 1 die schlechteste ist. Für eine genügende Leistung bedarf es einer Bewertung mit mindestens der Note 4.
Note | Umrechnung |
6 | vorzüglich (ausgezeichnet) |
5.5 | sehr gut |
5 | gut |
4.5 | recht |
4 | genügend |
3.5 und 3 | ungenügend |
2.5 und 2 | schlecht |
1.5 und 1 | sehr schlecht |