Navigation auf uzh.ch

Suche

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Abschluss des Doktorats (PVO 2009)

Promotionsantrag

Die Einreichung des Promotionsantrages setzt die Immatrikulation während der ganzen Dauer des Doktorats voraus. Sind alle Bedingungen gemäss der Promotionsverordnung erfüllt, kann sich die oder der Doktorierende für die Promotion anmelden.

Dafür sind folgende Unterlagen elektronisch an doktorat@ius.uzh.ch zu senden:

  • Anmeldeformular
  • Aktueller Legitimationsausweis
  • Nachweis über die erworbenen Kreditpunkte
  • Nachweis, dass allfällige Auflagen erfüllt sind
  • Doktoratsvereinbarung § 22 PVO
  • Antrag auf Einsetzung des Zweitgutachters
  • Erklärung betreffend Publikation der Dissertation
  • Fertiggestellte Dissertation als PDF (inkl. Titelblatt mit Name und Vorname der/s Doktorierenden, Titel der Dissertation und Name beider GutachterInnen)

Abnahme der Dissertation

Der Fakultätsvorstand bestimmt auf Vorschlag der oder des Doktorierenden sowie der hauptverantwortlichen Betreuungsperson den Zweitgutachter oder die Zweitgutachterin in der Regel aus dem Kreis der Fakultät. In besonderen Fällen können auch fakultätsexterne Personen beigezogen werden. In diesen Fällen ist der Vorschlag an den Fakultätsvorstand zu begründen. Besteht eine Mehrfachbetreuung, so sind grundsätzlich die weiteren Betreuungspersonen bei der Auswahl der Zweitgutachterin oder des Zweitgutachters zu berücksichtigen.

Der Antrag auf Einsetzung einer Zweitgutachterin oder eines Zweitgutachters bzw. einer weiteren Betreuungsperson muss vor oder spätestens mit Beginn der Zweitbegutachtung bzw. Zweitbetreuung dem Fakultätsvorstand zur Genehmigung eingereicht werden.

Die Abnahme der Dissertation erfolgt durch die Fakultätsversammlung gestützt auf das Gutachten der hauptverantwortlichen Betreuungsperson sowie einem Zweitgutachten.

Wird die Dissertation nicht abgenommen, kann sie nicht noch einmal eingereicht werden.

Vorzügliche und sehr gute Dissertationen werden mit einem der folgenden Prädikate bewertet:

  • summa cum laude (vorzüglich)
  • magna cum laude (sehr gut)

Weiterführende Informationen

Termine Fakultätsversammlung

07.12.2022
08.03.2023
05.04.2023
03.05.2023 (Reservetermin)
31.05.2023
05.07.2023 (Reservetermin)
04.10.2023
25.10.2023
15.11.2023 (Reservetermin)
06.12.2023

Die Frist zur Anmeldung zur Promotion und zur Abgabe der Gutachten ist jeweils 2 Wochen vor der Fakultätsversammlung.

Der Antrag auf Einsetzung einer Zweitgutachterin oder eines Zweitgutachters muss vorher durch den Fakultätsvorstand genehmigt worden sein.

Fotos der Abschlussfeier