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Die Einreichung des Promotionsantrages setzt die Immatrikulation während der ganzen Dauer des Doktorats voraus. Sind alle Bedingungen gemäss der Promotionsverordnung erfüllt, kann sich die oder der Doktorierende für die Promotion anmelden.
Dafür sind folgende Unterlagen elektronisch an doktorat@ius.uzh.ch zu senden:
Der Fakultätsvorstand bestimmt auf Vorschlag der oder des Doktorierenden sowie der hauptverantwortlichen Betreuungsperson den Zweitgutachter oder die Zweitgutachterin in der Regel aus dem Kreis der Fakultät. In besonderen Fällen können auch fakultätsexterne Personen beigezogen werden. In diesen Fällen ist der Vorschlag an den Fakultätsvorstand zu begründen. Besteht eine Mehrfachbetreuung, so sind grundsätzlich die weiteren Betreuungspersonen bei der Auswahl der Zweitgutachterin oder des Zweitgutachters zu berücksichtigen.
Der Antrag auf Einsetzung einer Zweitgutachterin oder eines Zweitgutachters bzw. einer weiteren Betreuungsperson muss vor oder spätestens mit Beginn der Zweitbegutachtung bzw. Zweitbetreuung dem Fakultätsvorstand zur Genehmigung eingereicht werden.
Die Abnahme der Dissertation erfolgt durch die Fakultätsversammlung gestützt auf das Gutachten der hauptverantwortlichen Betreuungsperson sowie einem Zweitgutachten.
Wird die Dissertation nicht abgenommen, kann sie nicht noch einmal eingereicht werden.
Die Dissertationen werden mit einem der folgenden Prädikate bewertet:
summa cum laude, magna cum laude, cum laude oder rite.