Studieren im Ausland (Outgoings)
Sie interessieren sich dafür, ein oder zwei Semester an einer ausländischen Universität zu studieren? Gerne geben wir Ihnen im Folgenden eine Übersicht zu den wichtigsten Informationen und Links.
Folien der Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende vom 5. November 2025:
Präsentation für mobilitätsinteressierte Studierende_DE_HS2026_FS2027.pdf (PDF, 1 MB)
Mobilitätsprogramme
Europa
Die Rechtwissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich unterhält derzeit SEMP-Abkommen (Swiss European-Mobility-Program, ehemals Erasmus) mit 59 Partneruniversitäten aus 24 europäischen Ländern. Diese bilden die Grundlage für den Studierendenaustausch zwischen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Partneruniversitäten.
Broschüre SEMP HS25_FS26 (PDF, 555 KB)
Broschüre SEMP und Fakultätsabkommen HS26_FS27 (PDF, 359 KB)
Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit des Europäischen Austausches über fachübergreifende Abkommen bei den Partneruniversitäten über die Abteilung Global Student Experience. Weitere Informationen und den Link zur Suchmaschine finden Sie hier.
Gesamtuniversitäre Abkommen
Die Universität Zürich kooperiert mit ausgewählten Universitäten aus der ganzen Welt. Die Möglichkeit eines Austausches steht Studierenden aller Fachrichtungen offen.
Selbstorganisierte Mobilität
Falls zwischen der ausländischen Universität, an der Sie studieren wollen, und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät bzw. der Universität Zürich kein Abkommen besteht, können Sie den Austausch selbst organisieren.
Auf der Website der Abteilung Global Student Experience finden Sie Informationen und Tipps zur selbstorganisierten Mobilität.
Bitte beachten Sie, dass für die Anrechnung von Studienleistungen, die anlässlich eines selbstorganisierten Austausches erbracht wurden, das Student Center der der RWF UZH zuständig ist.
Falls Sie einen Studienaufenthalt an einer ausländischen Universität selbst organisieren, bitten wir Sie, das Student Center der RWF UZH vor dem Aufenthalt zu informieren.
Mobilität im Rahmen der Fakultätsabkommen
Fakultätsabkommen bieten Studierenden beider Partnerfakultäten die Möglichkeit, ein oder zwei Semester im Rahmen eines Mobilitätsstudiums an der Partneruniversität zu studieren.
Broschüre Fakultätsabkommen HS25_FS26 (PDF, 384 KB)
Broschüre SEMP und Fakultätsabkommen HS26_FS27 (PDF, 359 KB)
Partnerfakultäten
| AUSTRALIEN und OZEANIEN | |
|---|---|
| Australien | University of New South Wales, Sydney (der Vertrag ist sistiert. Vorerst keine Mobilität möglich) |
Beachten Sie, dass für Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ein Platz im Rahmen des Gesamtuniversitären Abkommens für ein Mobilitätsstudium an der University of Queensland, Brisbane, Australien reserviert ist.
Beachten Sie, dass sich Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät auf einen Platz im Rahmen des Gesamtuniversitären Abkommens für ein Mobilitätsstudium an der University of Auckland, Neuseeland bewerben können.
| AFRIKA | |
|---|---|
| Südafrika | University of Johannesburg, Johannesburg (der Vertrag ist sistiert. Vorerst keine Mobilität möglich) |
Beachten Sie, dass für Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät 1-2 Plätze pro akademisches Jahr im Rahmen des Gesamtuniversitären Abkommens für ein Mobilitätsstudium an der National Taiwan University, Taipei, Taiwan (Chinesisches Taipei) reserviert sind.
| EUROPA | |
|---|---|
| Georgien | Caucasus University, Tiflis |
| Ukraine | National University "Odessa Academy of Law", Odessa (von Reisen in die Ukraine und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten, siehe Reisehinweise des EDA) |
| NAHER OSTEN | |
|---|---|
| Israel | Bar-Ilan, University, Tel Aviv (von Reisen nach Israel wird abgeraten, siehe Reisehinweise des EDA) |
| The Law Faculty of the Hebrew University, Jerusalem (von Reisen nach Israel wird abgeraten, siehe Reisehinweise des EDA) | |
| Palästina | The Institue of Law of Birzeit University, Bir Zait (von Reisen in das gesamte Besetzte Palästinensische Gebiet inklusive Ostjerusalem wird abgeraten, siehe Reisehinweise des EDA) |
| NORD- UND SÜDAMERIKA | |
|---|---|
| Argentinien | University of Buenos Aires Law School (UBA), Buenos Aires |
| Brasilien | University of São Paulo, São Paulo |
| Chile | Pontificia Universidad Catolica de Chile, Santiago de Chile |
| Kolumbien | |
| USA | The Chicago-Kent College of Law of the Illinois Institute of Technology, Chicago |
| Northwestern University, Chicago (der Vertrag ist sistiert. Vorerst keine Mobilität möglich) | |
| University of Miami School of Law, Miami | |
| Tulane University Law School, New Orleans | |
| Benjamin N. Cardozo School of Law - Yeshiva University, New York | |
Geregelter Modulaustausch RWF UZH - Universität Liechtenstein (UNILI)
Die Kooperation zwischen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (RWF UZH) und der Universität Liechtenstein (UNILI) ermöglicht Studierenden des MLaw UZH einen geregelten Modultaustausch zu absolvieren.
Ein geregelter Modulaustausch bedeutet, dass Studierende der RWF UZH an der Partnerinstitution Module aus einem vordefinierten Modulkatalog absolvieren können, sofern diese oder Module mit ähnlichem Inhalt nicht bereits an der RWF UZH absolviert wurden.
Teilnahmevoraussetzung und Bewerbung
Diese Kooperation bezieht sich ausschliesslich auf Studierende des Master of Law UZH in den Studienprogrammen Rechtswissenschaft oder International and Comparative Law.
Es gelten zusätzlich die Teilnahmevoraussetzungen, welche weiter unten im Bereich "Vorgehen bei der Bewerbung" aufgelistet sind.
Studierende bewerben sich über Mobility Online.
Modulkatalog
Die Module der Masterstudiengänge „Finance” und „Entrepreneurship and Management” der UNILI können im anbei angefügten Modulkatalog der UNILI (PDF, 150 KB) eingesehen werden.
Anerkennung der UNILI-Module erfolgt auf Anfrage.
Weitere Informationen zu Abkommen finden Sie auf den Seiten der Abteilung Global Student Experience der Universität Zürich.
Finanzen und Stipendien
Für Informationen bzgl. der Finanzierung des Mobilitätsaufenthaltes, klicken Sie hier
Bewerbung
Studierende müssen sich über das Portal «Mobility Online» bewerben.
Den Link zur Registrierung und Bewerbung finden Sie hier: Registrierung Mobility Online
Studierende, die sich bereits auf Mobility Online registriert haben, nutzen bitte den folgenden Link, um ihre Bewerbung zu vervollständigen, einzusehen oder während ihres Austausches die erforderlichen Unterlagen hochzuladen: Mobility Online.
Teilnahmevoraussetzung
- Das Abkommen mit der bevorzugten Partnerfakultät muss auf entsprechender Studienstufe (BA/MA) bestehen (vgl. King‘sCollege)
- Immatrikulation an der UZH
- Der/die Studierende nimmt zum ersten Mal an einem Mobilitätsprogramm (SEMP, Fakultätsabkommen oder Gesamtuniversitäre Abkommen) während der laufenden Studienstufe teil
- Gute bis sehr gute Sprachkenntnisse des Gastlandes resp. der Unterrichtssprache
Besondere Hinweise
- Studierende haben keinen Anspruch auf einen Austauschplatz
- Wenn Sie einen angebotenen Austauschplatz ablehnen, müssen Sie sich in der nächsten Bewerbungsrunde neu bewerben
Besondere Hinweise für Bachelorstudierende
- Ein Mobilitätsaufenthalt kann frühestens ab dem 5. Studiensemester angetreten werden
- Die Assessmentstufe der RWF muss erfolgreich abgeschlossen worden sein.
- Bachelor-Studierendehaben die Möglichkeit, im Ausland absolvierte Mastermodule für ihren Masterabschluss anerkennen zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass sie im vorangegangenen Semester mindestens 150 ECTS-Credits an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät erworben haben. Bitte beachten Sie jedoch, dass es an einigen Partneruniversitäten für Bachelor-Studierende nicht möglich ist, Mastermodule zu belegen. Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, abzuklären, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie an der jeweiligen Partneruniversität Mastermodule absolvieren dürfen.
Besondere Hinweise für Masterstudierende
- Studienleistungen, welche in der Mobilität erbracht wurden, können nicht an den Joint Degree Masterstudiengang oder die Double Degree Masterstudiengänge anerkannt und angerechnet werden.
Sprachnachweis
Von diversen Partneruniversitäten werden offizielle Sprachnachweise verlangt. Es ist frühzeitig durch die Studierenden auf den Webseiten der Partneruniversitäten abzuklären, ob ein solcher Sprachnachweis gefordert wird.
Für die Bewerbung an der LUISS wird kein Sprachzertifikat vorausgesetzt. Genügende Sprachkenntnisse sind jedoch notwendig. Es muss daher bei der Bewerbung an der RWF UZH ein Sprachnachweis vorgelegt werden.
Hauptbewerbungsrunde
Das Bewerbungsportal Mobility Online ist vom 1. November bis zum 15. Januar für Bewerbungen für das darauffolgende akademische Jahr (HS und FS) geöffnet. In dieser Hauptbewerbungsrunde stehen den Studierenden alle Austauschplätze aus allen vorhandenen Abkommen zur Verfügung.
Sommerbewerbungsrunde
Das Bewerbungsportal Mobility Online wird vom 1. Juni bis zum 15. Juli für Bewerbungen der zweiten Runde wieder geöffnet. In dieser Sommerbewerbungsrunde werden ausschliesslich Restplätze für das darauffolgende Frühjahrssemester vergeben.
Restplätze Sommerbewerbungsrunde für das FS26 (PDF, 106 KB).
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen digital oder in PDF-Format beizulegen:
- Lebenslauf
- Ausgefüllter Fragebogen (ersetzt das Motivationsschreiben sowie den Study Plan)
- Passfoto (max. 500x500 Pixel)
- Kopie des Passes oder der Identitätskarte
- Kopie des Bachelordiploms bzw. des Leistungsausweises bis dato
- Sprachzertifikat resp. Sprachnachweis
Studierende können sich parallel für mehrere Mobilitätsprogramme (SEMP/Erasmus, Fakultätsabkommen, Gesamtuniversitäre Abkommen, ISEP) bzw. Studierende in einem Minor-Studienprogramm bei mehreren Fakultäten gleichzeitig bewerben.
Bitte beachten Sie die besonderen Erfordernisse für eine Studienplatzzuteilung am King’s College London und am Trinity College Dublin.
Platzvergabekriterien SEMP
Die Zuteilung der Studienplätze für SEMP-Abkommen erfolgt gemäss folgenden Kriterien:
- Studierende, welche im fortgeschrittenen Studium sind
- Studierende, welche ein ganzes Jahr im Ausland studieren wollen
- Studierende, welche zum ersten Mal an einem Mobilitätsprogramm teilnehmen
- Bei gleichen Voraussetzungen entscheidet das Los
Zusätzliche Kriterien: King’sCollege (London) und Trinity College (Dublin)
- Studienleistungen (Mindestnotendurchschnitt: 5)
- Sprachnachweis
- Studienmotivation
- Studienrelevante Zusatzqualifikationen
Platzvergabekriterien Fakultätsabkommen
Die Auswahl der Studierenden für Fakultätsabkommen wird anhand der Unterlagen sowie allenfalls mittels eines Eignungsgesprächs in der Unterrichtssprache der Partneruniversität vorgenommen. Für die Studienplatzvergabe massgebliche Kriterien sind:
- Studienleistungen (Notendurchschnitt)
- Erforderliche Sprachkenntnisse
- Studienmotivation
- Studienrelevante Zusatzqualifikationen
Bitte beachten Sie, dass die Nominierung durch die RWF stets unter dem Vorbehalt der Zulassung durch die Partnerfakultät steht.
Minor-Mobilität
Damit ein Austausch über die Abkommen der RWF UZH für Studierende in einem Minor-Studienprogramm Recht möglich ist, muss Folgendes beachtet werden:
- Es können Studierende in einem Minor-Studienprogramm auf Masterstufe am Austausch teilnehmen. Es müssen dabei mind. 30 ECTS Credits an rechtswissenschaftlichen Modulen im Rahmen vom Bachelor absolviert worden sein.
- Minor-Studierende auf Bachelorstufe, die über Abkommen ihres Majors an einem Mobilitätsprogramm teilnehmen, können keine in der Mobilität absolvierten Leistungsnachweise an den Minor Recht anerkennen lassen.
- Der für das jeweilige Fakultätsabkommen geforderte Notendurschnitt muss erreicht werden. Dieser wird aus sämtlichen Leistungen im Rahmen des Mono- und Minor-Studienprogrammes, welche zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen, berechnet.
- Die Partneruniversität sieht die Minor-Mobilität vor. Sofern diesbezüglich keine Hinweise auf unserer Webseite verfügbar sind, muss dies direkt bei der Partneruniversität abgeklärt werden.
Anerkennung von Studienleistungen
Im Ausland erworbene Studienleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen an der RWF UZH anerkannt werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter:
Anerkennungen und Anrechnungen
Bachelorstudiengang
In der internationalen Mobilität erworbene Studienleistungen können im Umfang von bis zu max. 90 ECTS Credits an den Bachelor of Law UZH anerkannt werden, wenn sie:
- gleichwertig sind oder
- dem Pflichtmodul «Völkerrecht/Europarecht» oder einem Wahlpflichtbereich der Aufbaustufe thematisch zugeordnet werden können oder
- als Wahlmodul integrierbar sind.
Die Studienleistungen werden mit "bestanden" anerkannt.
Absolvierte juristische Praktika sind im Umfang von maximal 6 ECTS Credits als Wahlmodul integrierbar und werden mit “bestanden” anerkannt und angerechnet.
Masterstudiengang
In der internationalen Mobilität erworbene Studienleistungen können im Umfang von bis zu max. 45 ECTS Credits an den Master of Law UZH oder Master of Law International and Comparative Law UZH anerkannt werden, wenn sie:
- gleichwertig oder
- einem Wahlpflichtbereich oder dem Pflichtmodul Fallbearbeitung Öffentliches Recht thematisch zuordenbar oder
- als Wahlmodul integrierbar sind.
Die Studienleistungen werden mit "bestanden" anerkannt.
Absolvierte juristische Praktika sind im Umfang von maximal 6 ECTS Credits als Wahlmodul integrierbar und werden mit “bestanden” anerkannt und angerechnet.
An den Master of Law UZH International and Comparative Law können ausschliesslich absolvierte juristische Praktika in englischer Sprache anerkannt und angerechnet werden.
Informationsveranstaltung
Informationen zur Veranstaltung für Studierende, die an einem Mobilitätsaustausch interessiert sind, finden Sie unter diesem Link:Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
Die Teilnahme an den vorangenden Informationsveranstaltungen Global Experience Talks | Global Student Experience | UZH wird vorausgesetzt.
FAQ
1. Allgemeine Fragen
1.1 Wie oft darf ich an einem Austausch teilnehmen?
1.2. Kann ich Mastermodule auch im Ausland vorholen?
2. Fragen zur Bewerbung
2.1. Ich möchte mich sowohl für einen Austausch mittels SEMP und/oder Fakultätsabkommen und/oder Gesamtuniversitäres Abkommen bewerben. Wie gehe ich vor?
2.2. Ich möchte einen SEMP-Austausch machen, muss ich ein Sprachzertifikat einreichen?
Sie können sich über die Webseite der Partneruniversität informieren, ob ein Sprachzertifikat benötigt wird.
Wird kein Sprachzertifikat von der Partneruniversität verlangt, müssen Sie dennoch Ihre Sprachkenntnisse bei der Bewerbung an der RWF UZH nachweisen, wobei mindestens das Niveau B2 vorausgesetzt wird. Als Sprachnachweise werden für die Bewerbung an der RWF UZH unterschiedliche Arten von Nachweisen akzeptiert. Beispielsweise: Matura in der jeweiligen Landessprache, Vorbildung in relevanter Landessprache, Bestätigung einer Sprachschule, Einschreibung im englischsprachigen Studiengang u.ä.
Für die Bewerbung für das King’s College London und das Trinity College Dublin muss zwingend ein Sprachnachweis nach Angaben der Partnerfakultät der Bewerbung beigelegt werden.
Von der LUISS wird kein Sprachzertifikat vorausgesetzt. Der Nachweis über genügend Sprachkenntnisse ist jedoch notwendig. Es muss daher bei der Bewerbung an der RWF UZH ein entsprechender Sprachnachweis vorgelegt werden.
2.3. Ich möchte einen Austausch im Rahmen eines Fakultätsabkommen machen, muss ich ein Sprachzertifikat einreichen?
Zu den relevanten Zuteilungskriterien für einen Austausch im Rahmen eines Fakultätsabkommens zählen auch die vorhandenen Sprachkenntnisse. Die Studierenden, welche zum Zeitpunkt der Bewerbung einen Sprachnachweis gemäss Vorgaben der Partnerfakultät vorlegen können, sind somit im Vorteil.
Wird kein Sprachzertifikat von der Partneruniversität verlangt, müssen Sie dennoch Ihre Sprachkenntnisse bei der Bewerbung an der RWF UZH nachweisen, wobei mindestens das Niveau B2 vorausgesetzt wird. Als Sprachnachweise werden für die Bewerbung an der RWF UZH unterschiedliche Arten von Nachweisen akzeptiert. Beispielsweise: Matura in der jeweiligen Landessprache, Vorbildung in relevanter Landessprache, Bestätigung einer Sprachschule, Einschreibung im englischsprachigen Studiengang u.ä.