Planning a Mobility Stay (Outgoings)
Diese Informationen richten sich an Studierende der Rechtswissenschaften an der UZH, welche sich für einen Austausch im Ausland interessieren. Unten finden Sie eine Kurzübersicht. Details können Sie den Unterseiten entnehmen.
Mobilitätsprogramme
Europa
Die Rechtwissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich unterhält derzeit SEMP-Abkommen (Swiss European-Mobility-Program, ehemals Erasmus) mit 59 Partneruniversitäten aus 24 europäischen Ländern. Diese bilden die Grundlage für den Studierendenaustausch zwischen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Partneruniversitäten.
Mobilitätsprogramme Europa
Fakultätsabkommen
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich unterhält derzeit zwanzig Abkommen mit Rechtswissenschaftlichen Fakultäten renommierter Universitäten in der ganzen Welt. An einem Austausch können ausschliesslich Studierende der Rechtswissenschaften der Universität Zürich teilnehmen.
Fakultätsabkommen
Gesamtuniversitäre Abkommen
Die Universität Zürich kooperiert mit ausgewählten Universitäten aus der ganzen Welt. Die Möglichkeit eines Austausches steht Studierenden aller Fachrichtungen offen.
Selbstorganisierte Mobilität
Falls zwischen der ausländischen Universität, an der Sie studieren wollen, und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät bzw. der Universität Zürich kein Abkommen besteht, können Sie den Austausch selbst organisieren.
Auf der Website der Abteilung Global Student Experience finden Sie Informationen und Tipps zur selbstorganisierten Mobilität.
Finanzen und Stipendien
Bewerbung
Die Bewerbung für das ganze akademische Jahr läuft ab dem 1. November bis zum 15. Januar online via Mobility Online. Informationen zu den einzelnen Programmen finden Sie auf den Unterseiten dieser Website.
Restplätze für das Frühjahrssemester werden in einer zweiten Runde vom 1. Juni bis 15. Juli vergeben: NEU Liste der verfügbaren Restplätze_FS25_RWF (PDF, 109 KB)
Anerkennung von Studienleistungen
In der Regel können Studierende die im Ausland erworbenen Studienleistungen an der RWF UZH anerkennen lassen. Dabei gibt es jedoch gewisse Einschränkungen welche zu beachten sind.
Detaillierte Informationen finden sie auf unserer Website unter:
Bachelorstudiengang
In der internationalen Mobilität erworbene Studienleistungen können im Umfang von bis zu max. 90 ECTS Credits an den Bachelor of Law anerkannt werden, wenn sie:
- als Wahlmodul integrierbar,
- dem Pflichtmodul «Völkerrecht/Europarecht», oder einem Wahlpflichtbereich der Aufbaustufe thematisch zugeordnet werden können oder
- gleichwertig sind.
Die Studienleistungen werden mit "bestanden" anerkannt.
Absolvierte juristische Praktika sind im Umfang von maximal 6 ECTS Credits als Wahlmodul integrierbar und werden mit “bestanden” anerkannt und angerechnet.
Masterstudiengang
In der internationalen Mobilität erworbene Studienleistungen können im Umfang von bis zu max. 45 ECTS Credits an die Studienprogramme Rechtswissenschaft oder International and Comparative Law anerkannt werden, wenn sie:
- als Wahlmodul integrierbar,
- einem Wahlpflichtbereich oder dem Pflichtmodul Fallbearbeitung Öffentliches Recht thematisch zuordenbar oder
- gleichwertig sind.
Die Studienleistungen werden mit "bestanden" anerkannt.
Absolvierte juristische Praktika sind im Umfang von maximal 6 ECTS Credits als Wahlmodul integrierbar und werden mit “bestanden” anerkannt und angerechnet.
An den Master of Law UZH International and Comparative Law können ausschliesslich absolvierte juristische Praktika in englischer Sprache anerkannt und angerechnet werden.
FAQ
1. Allgemeine Fragen
1.1 Wie oft darf ich an einem Austausch teilnehmen?
1.2. Kann ich Mastermodule auch im Ausland vorholen?
2. Fragen zur Bewerbung
2.1. Ich möchte mich sowohl für einen Austausch mittels SEMP und/oder Fakultätsabkommen und/oder Gesamtuniversitäres Abkommen bewerben. Wie gehe ich vor?
2.2. Ich möchte einen SEMP-Austausch machen, muss ich ein Sprachzertifikat einreichen?
Sie können sich über die Webseite der Partneruniversität informieren, ob ein Sprachzertifikat benötigt wird.
Wird kein Sprachzertifikat von der Partneruniversität verlangt, müssen Sie dennoch Ihre Sprachkenntnisse bei der Bewerbung an der RWF UZH nachweisen, wobei mindestens das Niveau B2 vorausgesetzt wird. Als Sprachnachweise werden für die Bewerbung an der RWF UZH unterschiedliche Arten von Nachweisen akzeptiert. Beispielsweise: Matura in der jeweiligen Landessprache, Vorbildung in relevanter Landessprache, Bestätigung einer Sprachschule, Einschreibung im englischsprachigen Studiengang u.ä.
Für die Bewerbung für das King’s College London und das Trinity College Dublin muss zwingend ein Sprachnachweis nach Angaben der Partnerfakultät der Bewerbung beigelegt werden.
Von der LUISS wird kein Sprachzertifikat vorausgesetzt. Der Nachweis über genügend Sprachkenntnisse ist jedoch notwendig. Es muss daher bei der Bewerbung an der RWF UZH ein entsprechender Sprachnachweis vorgelegt werden.
2.3. Ich möchte einen Austausch im Rahmen eines Fakultätsabkommen machen, muss ich ein Sprachzertifikat einreichen?
Zu den relevanten Zuteilungskriterien für einen Austausch im Rahmen eines Fakultätsabkommens zählen auch die vorhandenen Sprachkenntnisse. Die Studierenden, welche zum Zeitpunkt der Bewerbung einen Sprachnachweis gemäss Vorgaben der Partnerfakultät vorlegen können, sind somit im Vorteil.
Wird kein Sprachzertifikat von der Partneruniversität verlangt, müssen Sie dennoch Ihre Sprachkenntnisse bei der Bewerbung an der RWF UZH nachweisen, wobei mindestens das Niveau B2 vorausgesetzt wird. Als Sprachnachweise werden für die Bewerbung an der RWF UZH unterschiedliche Arten von Nachweisen akzeptiert. Beispielsweise: Matura in der jeweiligen Landessprache, Vorbildung in relevanter Landessprache, Bestätigung einer Sprachschule, Einschreibung im englischsprachigen Studiengang u.ä.
2.4 Die Partneruniversität braucht nicht zwingend ein Sprachzertifikat, sondern akzeptiert auch eine Bestätigung des Student Center der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Wo kann ich eine solche Bestätigung einholen?
2.5. Ich habe mich für einen Austausch im Rahmen eines Fakultätsabkommen beworben und wurde in der ersten Bewerbungsrunde abgelehnt. Kann ich mich wieder bewerben?
Grundsätzlich ja. Allerdings sind bei einer durchschnittlichen oder niedrigen Durchschnittsnote die Erfolgschancen eher gering, da für sämtliche Fakultätsabkommen eine bestimmte Durchschnittsnote vorausgesetzt wird. Ist die Durchschnittsnote nicht erreicht, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Es ist daher möglich, dass eine Bewerbung aufgrund der Durchschnittsnote der Bewerberin/des Bewerbers abgelehnt wurde, obwohl es noch freie Plätze gab.
Wurde die Bewerbung trotz guter Durchschnittsnote abgelehnt, empfiehlt es sich die Bewerbung zu verbessern (z.B. die Zusatzqualifikationen mittels eines Praktikums).