Seminar zum römischen Recht im HS 2026
Contractus und conventio im klassischen römischen Recht
Themenstellung: Für jede/n Juristen/in, der/die in einem Rechtssystem der europäisch-kontinentalen Rechtstradition wie dem schweizerischen oder dem chilenischen ausgebildet worden ist, stellt es eine unbestreitbare Tatsache dar, dass der Vertrag auf der übereinstimmenden Willenserklärung der Parteien beruht. In diesem Sinne bildet es einen Gemeinplatz, dem römischen Recht die Schaffung eines Vertragsbegriffs (contractus) zuzuschreiben, dem eine Vereinbarung (conventio) zugrunde liegt.
In der Tat findet das Verständnis des Vertrags als Vereinbarung seine Wurzeln in der jahrhundertealten Tradition des gemeinen Rechts (ius commune), sowohl in Bezug auf seine historischen als auch philosophischen und sogar theologischen Grundlagen. Aus diesem stammt die elementare Identifizierung zwischen Vertrag und Willensübereinstimmung, die sich sowohl in Artikel 1 OR als auch in Artikel 1438 des chilenischen Zivilgesetzbuches findet. Ungeachtet dessen ist es ein Fehler, diese dogmatische Konstruktion dem klassischen römischen Recht pauschal zuzuschreiben, da dieses nie eine einheitliche Vertragstheorie entwickelt hat. Das römische Recht war vielmehr durch das Zusammentreffen mehrerer Perspektiven bezüglich der Begriffe contractus und conventio gekennzeichnet, die weder eine lineare Lesart des vertraglichen Phänomens noch die Darstellung einer phasenweisen Geschichte annimmt.
Das Seminar soll all diese Perspektiven vorstellen und rechtshistorisch analysieren. Dabei soll versucht werden, diese Perspektiven auf der Basis der Exegese bestimmter Fragmente der klassischen Jurisprudenz zu rekonstruieren, vor allem auf Grundlage von Gaius, Paulus und Ulpianus.
Voraussetzungen: Das Seminar ist Bachelor- und Masterstudierenden zugänglich; Kenntnisse der alten Sprachen sind nicht erforderlich; für die Teilnehmer/innen werden Übersetzungen der Quellentexte ausgegeben.
Zeit und Ort: Das Seminar findet als Blockveranstaltung am Mittwoch, den 04. und 11. November 2026 (jeweils ca. 9 bis 17 Uhr), an der Universität Zürich (Zentrum) statt. Die Räume werden zeitnah zum Veranstaltungstermin bekannt gegeben. Für die Teilnahme am Seminar entstehen keine Kosten.
Vorbesprechung: Anfang Mai wird über Zoom eine Vorbesprechung stattfinden, an der die Themen vergeben und Fragen beantwortet werden.
Bei allen inhaltlichen oder organisatorischen Fragen zum Seminar wenden Sie sich bitte an: lst.babusiaux@ius.uzh.ch.
Leistungsnachweis: Schriftliche Seminararbeit (Bachelor- oder Masterarbeit) und mündliche Präsentation während der Seminarsitzung. Die Vorbereitung wird durch das Lehrstuhlteam unterstützt.
Seminarankündigung, Themenliste und Literatur
In diesem Dokument finden Sie die Informationen zum Seminar im HS26: Seminarankündigung HS26 contractus und conventio