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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Babusiaux

Frühjahrssemester 2015

„Die Reform des Vertragsrechts in Frankreich und in der Schweiz - ein Rechtsvergleich zwischen OR 2020 und französischen Reformprojekten"

Im Frühjahrssemester 2015 biete ich zusammen mit Prof. Claude Witz (Saarbrücken) ein Seminar zum Thema

Seit der Zweihundertjahrfeier des französischen Code civil im Jahre 2004 wird in Frankreich über eine Reform des Obligationenrechts nachgedacht. Aus ganz verschiedenen Quellen stammende Reformprojekte sind erörtert und dann wieder verworfen worden. In Teilbereichen (Familienrecht, Verjährungsrecht, Kreditsicherungsrecht) sind Reformgesetze verabschiedet worden, andere sind auf dem Weg (Haftungsrecht). Allerdings sah es lange so aus, als werde es keine Reform des Vertragsrechts geben. Mit einem Gesetz vom 27. September 2013 hat nunmehr die französische Nationalversammlung die Regierung bevollmächtigt, im Wege einer gesetzesersetzenden Ordonnanz (ordonnance) auch die Reform des Vertragsrechts in die Wege zu leiten.
In jedem Fall bietet die zeitliche Parallelität des von Prof. Claire Huguenin und Prof. Reto Hilty initiierten Projektes OR 2020 mit den französischen Reformprojekten (avant-projet Catala, projet Terré, projet de la chancellerie) die Gelegenheit, französisches und schweizerischen Vertragsrecht sowohl de lege lata als auch de lege ferenda zu vergleichen. Der Vergleich soll dabei nicht nur offenlegen, in welchen Fragen in beiden Ländern Reformbedarf gesehen wird, sondern vor allem die Frage beantworten, in welcher Hinsicht zwischen beiden Ländern Übereinstimmung und Abweichungen mit Blick auf legislative Grundentscheidungen, dogmatische Strukturen und Lösungen bestehen. Schliesslich ist bei der Analyse der Reformansätze nach ihren Ursprüngen und Vorbildern zu fragen und – sofern dies notwendig oder sinnvoll erscheint – auch die gemeineuropäische Diskussion (Principles of European Contract Law, Principles of Commercial Contracts = Unidroit, Common Frame of Reference) in die rechtsvergleichende Betrachtung einzubeziehen.

Weiterführende Hinweise:

Claire Huguenin, Reto M. Hilty (Hrsg.), Schweizer Obligationenrecht 2020 - Entwurf für einen neuen allgemeinen Teil / Code des obligations suisse 2020 - Projet relatif à une nouvelle partie générale, Bern 2013.
Der Code civil ist in der tagesaktuellen Version abrufbar unter: http://www.legifrance.gouv.fr.
Das avant-projet Catala: http://www.justice.gouv.fr/art_pix/RAPPORTCATALASEPTEMBRE2005.pdf
Das projet Terré bezeichnet das Werk von François Terré (Hrsg.), Pour une réforme du droit des contrats, Dalloz 2008. Das projet de la chancellerie ist nicht mehr verfügbar. Es wird abgelöst durch das document du travail vom Oktober 2013: http://www.clementfrancois.fr/dl/ap-ordonnance-obligations-2013-10-23.pdf xt

Zum Verhältnis von Obligationenrecht und Code civil:
Eugen Bucher, Der Einfluss des französischen Code civil auf das Obligationenrecht, in: Das Obligationenrecht 1883-1893, Berner Ringvorlesung zum Jubiläum des schweizerischen Obligationenrechts, herausgegeben von Pio Caroni, Bern, Stuttgart 1984, 139-176, auch unter: http://www.eugenbucher.ch/pdf_files/33.pdf
Claude Witz, Über den Einfluss des schweizerischen Zivilrechts auf das französische Recht, in: Private Law, national – global – comparative, Festschrift für Ingeborg Schwenzer zum 60. Geburtstag, Herausgegeben von Andrea Büchler, Markus Müller-Chen, Bern 2011, 1779-1793.

Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind sowohl Bachelor- als auch Masterstudierende. Französischkenntnisse auf Schulniveau sind notwendig (und ausreichend). Sollten sich mehr als 20 Studierende um einen Seminarplatz bewerben, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.

Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt per Email an den Lehrstuhl. Die Anmeldung ist verbindlich. Abmeldungen NACH der Themenzuteilung führen zur Verbuchung eines Fehlversuchs.

Themen:
Die Themenliste finden Sie im Teaser oben rechts.

Themenzuteilung:
Für die Themenzuteilung sind Sie gebeten, bei Ihrer Anmeldung drei Präferenzthemen (möglichst unter Angabe der Prioritäten 1–3) anzugeben. Dabei ist ihre Wahl durch eine kurze Erklärung zu begründen (max. 3 Sätze pro Thema). Bei der Anmeldung geben Sie bitte auch Ihre Semesterzahl, Ihr Studienziel, Matrikelnummer, Adresse und Ihre Email-Adresse an. Da weitere Informationen per Email versendet werden, ist auf eine regelmässige (mindestens wöchentliche) Konsultation Ihres Postfachs zu achten.

Seminarvorbesprechung:

Die Seminarvorbesprechung hat stattgefunden. Nachmeldungen sind weiterhin möglich.

Zeitraum:
Das Seminar wird als Blockseminar am Freitag, 17. und Samstag 18. April an der Universität Zürich (Zentrum) stattfinden.

Seminarleistung:
Am Seminartermin ist ein freier mündlicher Vortrag zu halten, der durch ein ausführliches Handout, das Gesetzestexte, Reformvorschläge und ggfls. Rechtsprechungsauszüge enthält, zu veranschaulichen ist. Die Seminarleistung besteht aus einer Seminararbeit (Abgabetermin: 10. Mai 2015), dem Referat unter Berücksichtigung des Handouts sowie Diskussionsbeiträgen im Seminar.

Für die Seminararbeit ist das Merkblatt FS15 zu beachten, das Sie hier abrufen können.

Merkblatt Seminar FS2015 (PDF, 120 KB)

Weiterführende Informationen

Termine Seminar: 

Das Seminar findet am Freitag, 17. und Samstag, 18. April 2015 in Zürich Zentrum statt. Die Raumzuteilung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Themenliste zum Seminar: